SZ + Döbeln
Merken

Was Gärtnereien dürfen, Baumärkte nicht

Die Grundversorgung an Baumaterial ist gesichert. Aber es gibt auch Ausnahmen im pflanzenproduzierenden Bereich.

Von Dirk Westphal
 5 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Bianca Seidl von der BluBäu-Gärtnerei präsentiert frisch gezogene Priemeln. Die dürfen in der Harthaer Betriebsstätte des Unternehmens weiter verkauft werden, weil dort Pflanzen produziert werden.
Bianca Seidl von der BluBäu-Gärtnerei präsentiert frisch gezogene Priemeln. Die dürfen in der Harthaer Betriebsstätte des Unternehmens weiter verkauft werden, weil dort Pflanzen produziert werden. © Dietmar Thomas

Es hat noch einmal richtig gebrummt in den Baumärkten der Region. Nachdem am Freitag von der Politik die Ausgangsbeschränkungen beschlossen wurden, deckte sich so mancher Hobbyhandwerker und -gärtner noch einmal mit Bau- und Gartenmaterial für seine Projekte ein. Denn ab Montag sind die Märkte bis 20. April vorerst geschlossen. Aber es gibt Ausnahmen. Selbst produzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Und auch der Baustoffhandel ist für Firmenkunden, Gewerbetreibende und Handwerker weiter aktiv.

Ihre Angebote werden geladen...