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Was Kemnitzer können, dürfen Löbauer nicht

Landkreis. Verärgert mussten in den letzten Tagen und Wochen einige Bewohner des Landkreises Löbau-Zittau an den Grenzübergängen nach Polen wieder umkehren. Im guten Glauben im Grenzgebiet zu wohnen, hatten sie versucht mit ihrem Personalausweis die Grenze zu passieren.

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Landkreis. Verärgert mussten in den letzten Tagen und Wochen einige Bewohner des Landkreises Löbau-Zittau an den Grenzübergängen nach Polen wieder umkehren. Im guten Glauben im Grenzgebiet zu wohnen, hatten sie versucht mit ihrem Personalausweis die Grenze zu passieren. Doch nicht jeder, der im Landkreis wohnt, darf das. Die rechtlichen Bedingungen hierfür sind eindeutig. Für die Einreise nach Polen ist nämlich ein Reisepass erforderlich. Ausnahmen gibt es lediglich innerhalb eines sogenannten "kleinen Grenzverkehrs". Demnach dürfen Bewohner der Grenzregion auch mit ihrem Personalausweis die Grenze passieren, wenn sie in einer Stadt oder Gemeinde wohnen, dessen Territorium höchstens 30 Kilometer von der polnischen Grenze entfernt liegt bzw. anfängt. So ist es eben möglich, dass beispielsweise für Neugersdorfer oder Seifhennersdorfer ein Ausweis ins Nachbarland ausreicht und für die angrenzenden Ebersbacher schon nicht mehr. Auch für Kemnitzer Einwohner würde noch ein Ausweis ausreichen, während die Stadt Löbau schon wieder außerhalb der "kleinen Grenzverkehrsregelungszone" liegt.
Übrigens: Mitreisende Kinder benötigen entweder einen Eintrag im Pass der Eltern oder einen Kinderausweis, der ab dem dritten Lebensjahr mit einem Lichtbild versehen sein muss. Die Regelungen sind nicht neu, werden in letzter Zeit jedoch verstärkt vom Bundesgrenzschutz festgestellt. Um unangenehme Überraschungen beim Ausreisen nach Polen zu vermeiden, sind nachfolgend alle Städte und Gemeinden, die innerhalb dieser 30 Kilometerzone liegen, aufgeführt.
Auf die Einfuhr von Waren hat diese Zone jedoch keinen Einfluss. Hier gelten andere Bemessungsgrundlagen. Anders als beim Passwesen gibt es hierfür eine 15-Kilometer-Zone. Diese zählt aber nicht ab der Mitte der Grenzflüsse Mandau bzw. Neiße ins Landesinnere, sondern ab einem Grenzübergang. Das heißt: Eine Stange Zigaretten darf beispielsweise nur der aus Polen mitbringen, der weiter als 15 Kilometer von den Grenzübergängen in Zittau und Ostritz entfernt wohnt. (SZ/hg)

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