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Was kostet die Ostritzer ihr schöner Markt

Erst bekamen sie Fördermittel, nun werden die Eigentümer im Stadtkern zur Kasse gebeten. Doch zeitiges Zahlen lohnt sich.

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Von Thomas Christmann

Von grau zu bunt. So beschreibt Gundel Mitter die Entwicklung von Ostritz, als sie sich Fotos von 1992 von Plätzen, Straßenzügen und Häusern im Vergleich zu heute anschaut. Während die Stadt damals bedrückend gewirkt habe, komme sie heute doch wesentlich freundlicher und einladender daher, sagt die Bauamtsleiterin. Möglich machten das neben privaten auch öffentliche Investitionen. So flossen viele Fördermittel in das nun aufzulösende Sanierungsgebiet „Stadtkern“. Weil dadurch der Bodenwert gestiegen ist, müssen sich die Eigentümer mit einem Ausgleichsbeitrag beteiligen. Die SZ gibt einen Überblick.

© SZ Thomas Eichler

Was verbirgt sich hinter

dem Sanierungsgebiet?

Das Sanierungsgebiet besteht seit 1992 und umfasst alle Häuser, Plätze und Wege von der Görlitzer Straße bis zur Neiße, dessen Grenzen im Westen zwischen evangelischer Kirche und der ehemaligen Gaststätte „Stadt Dresden“ und im Norden zwischen Spielplatz Klosterstraße und Grenzbrücke Bahnhofsstraße liegen. Die Größe beträgt etwa 20,5 Hektar. Die Grenzen hat die Stadt im Rahmen einer Voruntersuchung analysieren lassen, darunter Areale mit großen und augenscheinlichen baulichen Missständen – und Entwicklungsziele definiert. Sie schrieb das Sanierungsgebiet jährlich fort und erweiterte die Fläche 2001 um den Friedensblick.

Welche Bedeutung haben

die Fördermittel?

Ohne die Fördermittel würden viele Flächen im Stadtkern noch so aussehen wie zuvor, sagt Verwaltungsleiterin Manuela Golde. Sie spricht von einem unheimlichen Gewinn für Ostritz. Aus verschiedenen Programmen des Städtebaus flossen bis Ende vorigen Jahres 8,54 Millionen Euro in das Sanierungsgebiet. So konnten 179 private Vorhaben gefördert werden, vornehmlich Fassaden und Dächer, aber auch Fenster, Türen und Außenanlagen. „Wir haben mit kleineren Summen viel erreicht“, sagt Manuela Golde. Für sogenannte Ordnungsmaßnahmen konnten ebenfalls öffentliche Gelder ausgegeben werden. Dazu zählen die Umgestaltung des Marktplatzes samt anliegenden Straßen sowie die Erneuerung der Regenwasserkanäle. Auch ein Teil des Gehweges an der Görlitzer Straße hat das Förderprogramm finanziert. Das unterstützte auch Abrisse von Nebenanlagen. So kam unter anderem ein Teil der Garagen am Juteweg weg, die sich in einem schlechten Zustand befanden. Die Stadt selbst bekam durch das Sanierungsgebiet vier Projekte gefördert. Dazu gehören das Vereinshaus „Alte Schule“, die Schkola, die Villa Heinrich und das Rathaus.

Warum werden Eigentümer durch

Ausgleichsbeiträge beteiligt?

Der Stadtrat hat beschlossen, das Sanierungsgebiet bis Ende 2016 aufrecht zu erhalten und danach aufzulösen. Das Baugesetzbuch bildet dabei die Grundlage für Ausgleichsbeiträge. Die müssen Eigentümer von Grundstücken zahlen, die in einem Sanierungsgebiet liegen. Betroffene haben einen Vermerk darüber im Grundbuch. Niemand sei blind ins Unglück gerannt, sagt Manuela Golde. Der Ausgleichsbeitrag ist auch unabhängig davon fällig, ob Fördermittel für die Grundstücke geflossen sind oder nicht. Diese werden allein schon durch das Verschönern des Umfeldes aufgewertet. Um wie viel sich der Bodenwert erhöhte, hat ein Gutachterausschuss des Landkreises festgelegt. Er teilte das Gebiet in vier Zonen auf, denn nicht jeder Eigentümer profitierte gleichermaßen. Am meisten zahlen müssen die Besitzer rund um den Marktplatz, am wenigsten die an der Görlitzer Straße (siehe Grafik). Dass die Aufwertung nicht immer im gewünschten Umfang geschah, liege an Faktoren, die Kommunen weder beeinflussen noch vorhersehen hätten können, sagt Gundel Mitter. Sie spricht die demografische und wirtschaftliche Entwicklung an, im Fall der Görlitzer Straße auch die Zunahme des Lkw-Verkehrs ohne Aussicht auf eine Umgehungsstraße. Dennoch würden die Eigentümer von der neu gestalteten Infrastruktur partizipieren. Betroffen sind 325 Grundstücke, die Beiträge liegen zwischen 20 und über 1 100 Euro. Insgesamt rechnet die Stadt mit 190 000 Euro, sofern niemand vorab zahlt.

Welcher Anreiz besteht

früher zu zahlen?

Wer den Beitrag bis 31. März 2015 zahlt, erhält einen Rabatt von 20 Prozent. Bis Ende 2015 liegt dieser noch bei zehn Prozent. Wer bis dahin kein Geld überweist, erhält ab 2017 einen Bescheid. Von den Frühzahlern profitieren alle Ostritzer, denn die Stadt darf diese Mittel bis Ende 2016 im Sanierungsgebiet einsetzen. Dazu hat die Verwaltung erste Ideen. So könnten beispielsweise die Leuchtmasten an der Berg-, Kirchstraße, Spanntig, Von-Schmitt-, Frauen- und Bahnhofstraße mit LED-Technik ausgestattet werden. Eine weiterer Vorschlag ist, den Turnhallen-Anbau an der Lessingstraße aus DDR-Zeiten abzureißen. Aber auch private Vorhaben könnten gefördert werden. Letztlich muss das der Stadtrat entscheiden. Von allen eingegangen Beiträgen ab 2017 müssen zwei Drittel an Bund und Freistaat abgeführt werden.