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Wenn sich Nachbarn durch Partylärm gestört fühlen

Gartenpartys und Grillfeste sind für die Beteiligten eine lustige Sache. Anwohner fühlen sich aber oft belästigt. Bei der Polizei gehen deswegen regelmäßig Anzeigen wegen Ruhestörung ein. SZ fragte bei...

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Gartenpartys und Grillfeste sind für die Beteiligten eine lustige Sache. Anwohner fühlen sich aber oft belästigt. Bei der Polizei gehen deswegen regelmäßig Anzeigen wegen Ruhestörung ein. SZ fragte bei Polizeipressesprecher Gerhard Wellner nach.
Wie reagiert die Polizei auf Anzeigen wegen angeblicher Lärmbelästigung? Die Beamten müssen jeden Hinweis wegen Lärmbelästigung nachgehen. Das gehört zu den Selbstverständlichkeiten des Dienstalltages. Wir müssen entweder schlichtend eingreifen oder mitunter auch unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil kein Lärm feststellbar ist.
Wer bei der Polizei anruft, muss sich doch tatsächlich gestört fühlen. Sonst blockiert der Anrufer vielleicht die Telefonleitungen für Menschen, die tatsächlich Hilfe brauchen. Geräusche werden immer subjektiv empfunden. Und es ist tatsächlich so, dass für die Beamten nicht immer Handlungsbedarf besteht. Da wird mit den Anrufern gesprochen. Manchmal hilft dann auch schon ein klärendes Wort zwischen den unmittelbar Beteiligten.
Bei einer Party wird aber logischerweise nicht getuschelt. Was raten sie demjenigen, der eine solche Fete organisiert? Die Lautstärke der Musikanlage sollte von vornherein reduziert werden. Außerdem müssen die in der Ortssatzung festgelegten nächtlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Die Nachbarn sollten vor der Feier informiert werden.
Gespräch: Anja Weber

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