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Wer haftet für einen Zugausfall?

Ein Demitzer steigt notgedrungen aufs Auto um. Nun fordert er von der Bahn, ihm die Fahrtkosten zu erstatten.

Von Ingolf Reinsch
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Der Demitzer hat es schriftlich: Sein Zug ist ausgefallen. Ein Garantieschein für eine Entschädigung ist das aber nicht.
Der Demitzer hat es schriftlich: Sein Zug ist ausgefallen. Ein Garantieschein für eine Entschädigung ist das aber nicht. © Steffen Unger

Demitz-Thumitz. Keine 50 Minuten braucht die Regionalbahn von Demitz-Thumitz zum Dresdner Hauptbahnhof. Zeitlich fast unschlagbar, wenn der Zug pünktlich fährt. Doch am Mittag des 22. Dezember fuhr er überhaupt nicht. Ein Demitzer und seine Begleitung gingen erwartungsfroh gegen 12.30 Uhr auf den Bahnsteig, um in die Landeshauptstadt zu fahren. Erst wollten sie in den Weihnachtszirkus, danach auf eine Betriebsweihnachtsfeier. Das Tagesticket für den Trilex – 30 Euro für zwei Personen – hatten sie schon vorher gekauft.

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