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Wie viel Brennholz darf man lagern?

Ein Schriftwechsel zwischen dem Landratsamt und einem Volkersdorfer aus dem Jahr 2008 beschäftigte jetzt den Technischen Ausschuss des Radeburger Stadtrats. In dem Schreiben hatte das Bauamt der Landkreisbehörde...

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Ein Schriftwechsel zwischen dem Landratsamt und einem Volkersdorfer aus dem Jahr 2008 beschäftigte jetzt den Technischen Ausschuss des Radeburger Stadtrats. In dem Schreiben hatte das Bauamt der Landkreisbehörde den Bürger aufgefordert, zu einer nicht genehmigten großen Holzablagerung Stellung zu nehmen. Der Volkersdorfer hatte daraufhin geantwortet, dass er nicht nur sieben Hektar Wald besitze, sondern sein Bauernhaus ausschließlich mit Holz geheizt werde. Das Holz aus dem Wald müsse daher zur Trocknung auf seinem Flurstück zwischengelagert werden. Ein Vorgehensweise, die schon seit Generationen bestehe.

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