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Wolfsbiss-Prozess endet mit einem Vergleich

Dresden. Nach dem tragischen Unglück im Zoo von Bischofswerda erhält die kleine Cindy, die durch einen Wolfsbiss ihren rechten Arm verlor, bis zum Lebensende eine Schmerzensgeldrente von monatlich 540 Mark.

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Dresden. Nach dem tragischen Unglück im Zoo von Bischofswerda erhält die kleine Cindy, die durch einen Wolfsbiss ihren rechten Arm verlor, bis zum Lebensende eine Schmerzensgeldrente von monatlich 540 Mark.
Die Stadt Bischofswerda als Betreiber des Tierparks muss zudem zu 80 Prozent für künftig eintretende materielle Schäden wie Prothesen aufkommen. Das jedenfalls sieht ein Vergleich vor, auf den sich beide Seiten gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden verständigten. Sie folgten damit einem Vorschlag des 6. Zivilsenats. Die Stadt Bischofswerda kann den Vergleich allerdings noch bis Anfang September widerrufen.
Die heute sechsjährige Cindy hatte im Sommer 1996 mit ihrer Mutter den Tierpark von Bischofswerda besucht. In einem von der Mutter unbeobachteten Moment war sie an das Wolfsgehege getreten und hatte dort ihren Arm durch das Gitter gesteckt. Der Vorsitzende Richter sprach von einem gewissen Mitverschulden der Mutter, die das Kind nicht lückenlos beaufsichtigt habe. Die Hauptschuld trifft nach Meinung des Senats jedoch den Zoo. Er habe es versäumt, das Wolfsgehege ausreichend abzusichern. So sei der Absperrzaun vor dem Gehege zum Zeitpunkt des Unglücks nicht dicht gewesen. Zudem beanstandeten die Juristen das Gitter des Geheges selbst als zu grobmaschig.
Unabhängig von dem Zivilprozess hatte die Stadt bereits ein einmaliges Schmerzensgeld von 40 000 Mark gezahlt. (lr)

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