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Zwei Großschönauer bekommen Strafen halbiert

Die Männer waren wegen Drogenbesitzes vom Amtsgericht Zittau verurteilt worden. Nun war ihre Berufung erfolgreich.

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Das Landgericht Görlitz hat jetzt ein Urteil des Amtsgerichts Zittau aufgehoben. Der Vorsitzende Richter des Berufungsgerichtes, Uwe Böcker, hat den Zittauer Marten R. (28) zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mitangeklagte Großschönauer Marco J. (27) kam mit einer 21-monatigen Bewährungsstrafe davon. Beide hatten zusammen mit Fanny R. (24) wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht Zittau gestanden. Fanny R. war zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Marten R. und Marco J. jedoch legten beide Rechtsmittel gegen die Urteile ein. So wie das damalige Urteil zu Kopfschütteln bei den Angeklagten und deren Verteidigern führte, war jetzt die Staatsanwaltschaft sichtlich überrascht. Sie hatte in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht zwar moniert, dass die im Amtsgericht Zittau gebildeten Gesamtstrafen etwas überzogen waren, aber sie ging davon aus, dass trotzdem eine empfindliche Freiheitsstrafe der Tat und Schuld angemessen ist. Deshalb beantragte Staatsanwalt Chafieha für Marco J. 30 Monate und für Marten R. 35 Monate Haft. Die Anträge begründete er damit, dass beide bereits einschlägig in Erscheinung getreten waren. Am 24. Juni 2010 wurden J. und R. wegen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Bewährungsstrafen (20/24 Monate) verurteilt. Damals wurden zehn Cannabispflanzen, etwa 135 Gramm Marihuana und fünf Gramm Crystal sichergestellt. Trotzdem machten beide weiter und sorgten selbst nach dem Urteil noch für Drogennachschub. Die Angeklagten wohnten im selben Haus in Großschönau. Aufgrund der Anzeige eines anderen Mieters flogen sie auf. Den Ermittlungen zufolge hatten sie sich über verschiedene Kanäle Pflanzensamen und Zubehör besorgt, um sich mit Drogen versorgen zu können. Nach Aussage von J. hätte der gesammelte Vorrat für etwa neun Monate Drogenkonsum gereicht. Bei polizeilichen Durchsuchungen wurden Drogen gefunden, deren Mengen alles andere als gering war. Am 2. Februar 2012 stellte die Polizei eine Cannabispflanze und 45 Gramm Marihuana sicher. Zwei Monate später wurden 130 Gramm Marihuana festgestellt. Nur eine Woche später waren es nochmal fünf Gramm. Trotz der erheblichen Menge war nie geplant, damit zu dealen. Während J. geregelter Arbeit nachging und nur am Wochenende konsumierte, wurden die Drogen für R. zum Lebensmittelpunkt. Aufgrund der erheblichen Drogenmengen und der strafrechtlichen Vorbelastung hatte der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Zittau Marco J. und Marten R. mit dem gleichen Strafmaß verurteilt.

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