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Politessen parken auf privatem Platz

Der Mieter des Stellplatzes in Görlitz findet das nicht in Ordnung. Das Rathaus prüft und kommt zu einem ganz anderen Ergebnis.

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Von Sebastian Beutler

Die Zeit des Christkindelmarktes kennt auch solche Geschichten. Als Hartmut N. am 10. Dezember, gegen 11.45 Uhr, nach Hause zurückkehrt und auf seinem angemieteten Parkplatz an der Büttnerstraße seinen Wagen abstellen will, steht da schon einer. Und zwar vom städtischen Ordnungsamt. Das findet der Anwohner schon zweifelhaft, zumal er die Angestellten des Rathauses nirgends ausmachen kann. Um deren Verhalten überprüfen zu lassen, stellt er eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Doch das Rathaus sieht keinen Fehler bei seinen Mitarbeitern. Die städtischen Vollzugsbeamten, so heißt es in der Antwort an Herrn N., seien in ihrer Arbeit Polizisten gleichgestellt. Sofern es also notwendig ist, damit sie ihre Arbeit erledigen können, sind sie von den Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung befreit – sie können dann nach Ansicht der Stadtverwaltung auch kurzzeitig eine private Fläche in Anspruch nehmen. In diesem Fall verteilten die Politessen Knöllchen in der Rosenstraße, wo ein Haltverbot während des Marktes galt. Das sei nötig gewesen, um „Nachahmer abzuschrecken“. Dieter Müller, Verkehrsrechtler an der Hochschule der sächsischen Polizei, findet diese Erklärung ungeheuerlich. Es sei ein klarer Gesetzesverstoß, sagt er im SZ-Interview.

Hartmut N. gibt sich mit der Ablehnung seiner Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zufrieden. Er schrieb jetzt aufs Neue ans Rathaus, vor allem die Verhältnismäßigkeit zweifelt er an. Denn es ging ja nicht um Leben oder Tod oder die Verhinderung einer Straftat. So hätten die Politessen seiner Ansicht nach auch hinter dem Rathaus oder vor den Garagen der Stadtverwaltung parken können – auf städtischem Grund.