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Mittelsächsische Kreisräte sollen erneut über Kosten für Asyl entscheiden

Zweimal haben die Mitglieder des Kreistages die zusätzlichen Ausgaben bereits abgelehnt. Jetzt steht die Bewilligung erneut auf einer sehr langen Tagesordnung.

Von Cathrin Reichelt
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Zum dritten Mal sollen sich die Räte des Kreistages Mittelsachsen in der kommenden Woche  mit den zusätzlichen Kosten für Asyl auseinandersetzen.
Zum dritten Mal sollen sich die Räte des Kreistages Mittelsachsen in der kommenden Woche mit den zusätzlichen Kosten für Asyl auseinandersetzen. © Uli Deck/dpa (Archiv/Symbolbild)

Mittelsachsen. Der letzte Kreistag Mittelsachsens in diesem Jahr wird eine Mammutsitzung. Aufgrund der 29 Tagesordnungspunkte beginnt die Beratung noch eher als üblich.

Und mit einem Beschlussvorschlag müssen sich die Räte bereits zum dritten Mal beschäftigen. Das ist die Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für Asylbewerber.

Die Kreisräte wollten ein Zeichen gegen die verfehlte Asylpolitik der Bundesregierung setzen, die den Kommunen einen Großteil der Ausgaben für Geflüchtete aufbürdet.

Zusätzliche Ausgabe abgelehnt

Deshalb hatten sie in ihrer September-Sitzung die zusätzliche Ausgabe in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro mit 47 Nein-, 20 Ja-Stimmen und elf Enthaltungen abgelehnt.

Bei der namentlichen Abstimmung hatte sich die Mehrheit der Räte aus den Fraktionen von CDU, Freie Wähler und AfD gegen die Auszahlung entschieden, die Mehrheit der Linken, Grünen und SPD-Räte dafür.

Aufgrund des Vetos von Landrat Dirk Neubauer (parteilos) gegen die Ablehnung erfolgte Ende Oktober eine Sondersitzung des Kreistages. Das Ergebnis war ähnlich: 47 Nein-, 19 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen.

Da die Finanzierung aber per Bundesgesetz geregelt ist, hat der Kreistag keinen Handlungsspielraum, und es oblag dem Landrat erneut, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen. Nun hätte als nächsthöhere Instanz die Landesdirektion Sachsen entscheiden können.

Die habe dem Landkreis jedoch signalisiert, dass sich der Kreistag voraussichtlich wieder mit dem Beschluss befassen muss.

Grundlage ist eine Anordnung der Rechtsaufsicht, gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung. In der heißt es: „Erfüllt die Gemeinde die ihr obliegenden Pflichten nicht, kann die Rechtsaufsichtsbehörde anordnen, dass die Gemeinde innerhalb einer angemessenen Frist die notwendigen Maßnahmen durchführt.“

Anordnung der Rechtsaufsicht zuvorkommen

Mit dem wiederholten Beschlussvorschlag ist der Landkreis der Anordnung zuvorgekommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Tagesordnung noch nicht vorlag.

Vor der Entscheidung zum Asyl müssen sich die Kreisräte aber noch mit zahlreichen anderen Themen beschäftigen. Ein Positives ist die Verdienstmedaille des Landkreises, die in diesem Jahr zum siebten Mal einem engagierten Mittelsachsen verliehen wird.

Außerdem geht es unter anderen um die Wirtschaftspläne des Landkreises für das kommende Jahr, die Abfallgebührenkalkulation, das Kommunalbudget für die Kreisstraßen, die Agenda 2030 sowie Anträge der Fraktionen der Grünen, CDU und AfD.

  • Kreistag: 6. Dezember, 14.30 Uhr, Sport- und Kulturbetrieb Mittweida, Leipziger Straße 15