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Polizei soll mehr Auto-Kennzeichen scannen

2016 war der Einsatz mobiler Geräte in Sachsen erfolgreich wie nie. Innenminister Ulbig plädiert nun für stationäre Anlagen.

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© dpa

Von Gunnar Saft

Dresden. Die Technik ist hocheffektiv und stark umstritten: Mobile Erfassungsgeräte, die vom Straßenrand aus überprüfen, ob die Kfz-Kennzeichen vorbeifahrender Autos zur Fahndung ausgeschrieben sind. Kennzeichenscanner sind in Sachsen seit 2012 im Einsatz. Anfangs eher ein Flop, macht die Polizei damit inzwischen bessere Erfahrungen – das hat Konsequenzen.

Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden bei Scanner-Einsätzen im Freistaat bereits 204 Treffer erzielt. Das gab das Innenministerium in Dresden auf Anfrage der SZ bekannt. Es ist die bislang höchste Erfolgsquote seit Beginn dieser speziellen Kontrollen. Zuvor waren maximal etwa 250 Treffer pro Gesamtjahr erzielt worden.

Bei den in den ersten sechs Monaten dieses Jahres erfassten Fällen handelt es sich um 104 Verstöße gegen die Kfz-Pflichtversicherung, um sechs gestohlene Kennzeichen und um 13 Kennzeichen, nach denen im Schengenraum gefahndet wurde. Dazu gab es 73 Treffer, bei denen Kennzeichen unter anderem im Zusammenhang mit Personenfahndungen ausgeschrieben waren. Nur in fünf Fällen kam man mithilfe der Scanner Autodiebstählen sowie in drei weiteren Fällen einer Unterschlagung von Kraftfahrzeugen auf die Spur.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) plädiert angesichts dieser Ergebnisse nun auf eine Ausweitung dieser Kontrolltechnik: „Im Sinne vorbeugender Kriminalitätsbekämpfung müssen wir darüber nachdenken, den Einsatz des Kennzeichenerfassungssystems zu erweitern. Denkbar für die Effektivierung wäre künftig unter anderem eine stationäre Variante. Das Nachbarland Brandenburg hat damit bereits gute Erfahrungen sammeln können.“

Ulbig greift damit Pläne der aktuellen Regierungskoalition von CDU und SPD auf. Die hatte sich bereits 2014 darauf geeinigt, zur Bekämpfung von Autodiebstählen eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten automatischer Kennzeichenerfassungssysteme zu prüfen und hierfür in der laufenden Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Erklärtes Ziel dieser Vereinbarung ist es, dass Sachsens Polizei die Kennzeichen-Scanner gerade in Grenznähe intensiver nutzen darf als bisher.

Zurzeit ist in Sachsen nur ein anlassbezogener und stichprobenhafter Einsatz der Geräte erlaubt, was eine stationäre Kontrollanlage ausschließt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat inzwischen jedoch die prinzipielle Rechtmäßigkeit auch von stationären Anlagen samt Dauerkontrollen bestätigt. In Bayern werden auf die Weise monatlich schon bis zu acht Millionen Kfz-Kennzeichen automatisch überprüft – vor allem auf Bundesautobahnen. Kritiker dieser Kontrollen verweisen dagegen auf erhebliche Datenschutzprobleme.