Wilsdruff: Der Polizist und die Kinderpornos

Von Walter Neuwirth
Der erste Prozesstag im vergangenen Oktober am Amtsgericht Dippoldiswalde hatte mit einem Eklat geendet. Der angeklagte Polizeihauptmeister Ulrich H.* aus Wilsdruff erschien nach der Mittagspause ohne seinen Anwalt wieder im Sitzungssaal und erklärte, dieser würde wohl einen anderen Termin wahrnehmen und hätte ihm gesagt, seine Anwesenheit sei heute Nachmittag nicht von Bedeutung.
Aufgrund dieses Vorfalls, aber auch zum Schutz seiner Rechte als Angeklagter hatte Amtsrichterin Daniela Höllrich-Wirt dem Polizeihauptmeister einen Pflichtverteidiger zugewiesen und dem ferngebliebenen Anwalt Andreas Suska wegen Unzuverlässigkeit untersagt, in diesem Fall künftig als Pflichtverteidiger zu agieren.
Zum Neubeginn des Prozesses war neben dem nun eingesetzten Pflichtverteidiger, Bert Albrecht aus Freital, auch wieder der Wahlverteidiger Andreas Suska aus Dresden erschienen. Bereits zu Prozessbeginn lag daher ein Knistern im Sitzungssaal, das es sich dann auch gleich entladen sollte. So forderte Suska immer wieder und das auch noch lautstark, sofort einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin sowie einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens einbringen zu dürfen.
1.600 Dateien mit Kinder- und Tierpornografie
Er warf der Richterin vor, gegen ihn als Anwalt willkürlich und erheblich pflichtverletzend gehandelt und dadurch ein faires Urteil gegen seinen Mandanten zu verhindern. Danach wurde aber trotzdem in der gebotenen Sachlichkeit verhandelt - so waren alle Zeugen noch mal anzuhören. Letztlich ergaben sich dabei jedoch keine bedeutenden neuen Erkenntnisse zu den betreffenden 1.600 Dateien mit Kinder- und Tierpornografie, die versehentlich auf den polizeilichen Dienstcomputer gelangt oder in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurden.
Pflichtverteidiger Bert Albrecht hatte aber festgestellt, dass am gleichen Tag der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten, an gleicher Adresse und gegen eine Person mit demselben Familiennamen ebenfalls eine Durchsuchung wegen Verdachts des Besitzes von pornografischen Daten stattgefunden hatte. Dazu stellte er den Antrag, dass überprüft werden müsse, dass es dabei zu keinerlei Überschneidungen oder Vermischungen gekommen sei, die seinem Mandanten zum Nachteil geraten könnten. Dieser Antrag wurde hinsichtlich des bestehenden Datenschutzes und anderer rechtlicher Voraussetzungen konstruktiv diskutiert. Auch weil es sich bei diesem nun bekanntgewordenen Fall aus dem Nachbargebäude wohl um einen Verwandten des angeklagten Polizeihauptmeisters Ulrich H. handelt.
Der lange Verhandlungstag endete dann mit einer langwierigen Terminfindung für die Fortführung des Prozesses; bis dahin würde auch über den Befangenheitsantrag entschieden sein. Sollten sich die Vorwürfe belegen lassen, drohen dem suspendierten Polizeihauptmeister eine drastische Strafe sowie erhebliche dienstrechtliche Auswirkungen.
(*) Name geändert