Deutschland & Welt
Merken

Gericht: Abhören des Pressekontakts der "Letzten Generation" rechtens

Als Journalisten mit der "Letzten Generation" telefonieren, lauschen bayerische Ermittler zu - mit Erlaubnis vom Amtsgericht. Nach mehreren Beschwerden und erneuter Prüfung kommt man dort nun zu dem Ergebnis: alles in Ordnung.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Abhörung von Pressegesprächen am Telefon der "Letzten Generation" ist laut Gericht in Ordnung.
Die Abhörung von Pressegesprächen am Telefon der "Letzten Generation" ist laut Gericht in Ordnung. © Christian Juppe

München. Das Amtsgericht München hat mehrere Beschwerden von Journalisten gegen die Telefonüberwachung eines Pressekontakts der Letzten Generation zurückgewiesen. Unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der Klimaaktivisten rechtfertige diesen Eingriff in die Pressefreiheit, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit. Die Abhöraktion im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei ein "intensiver, allerdings kurzer Eingriff" gewesen.

Vor etwa fünf Monaten war bekannt geworden, dass das bayerische Landeskriminalamt auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse, darunter auch ein Pressetelefon der Gruppe, abgehört hatte. Die Abhöraktion erfolgte damals mit richterlicher Zustimmung des Amtsgerichts München, das seine eigene Entscheidung nach erneuter Prüfung nun bestätigte. Die Maßnahme hatte zu heftiger Kritik geführt.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen, die die Telefonüberwachung beanstandet hatten, kündigten an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landgericht München I einreichen zu wollen. Beide Organisationen sehen in den Beschlüssen einen Verstoß gegen das Grundrecht der Pressefreiheit. Diese war in der ursprünglichen Anordnung zur Telefonüberwachung das Amtsgericht samt Begründung nicht einmal explizit erwähnt worden.

Überwachung diente "Ermittlung innerer Abläufe"

Die Strafverfolgungsbehörden sind beim Abhören von Telefonanschlüssen zur Abwägung verpflichtet, vor allem wenn Träger von Berufsgeheimnissen wie etwa Journalisten betroffen sind. In der Regel muss der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegen. Im Fall der Letzten Generation geht es um Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Das Gericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass journalistisches Arbeiten vertrauliche Kommunikation brauche, hieß es in der Mitteilung der GFF. Von der Telefonüberwachung waren demnach unter anderem Journalisten des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) betroffen gewesen.

Die Gesprächsinhalte mit Pressevertretern standen laut Amtsgericht bei der Abhöraktion nicht im Vordergrund. Sie seien als nicht relevant für die Ermittlungen eingestuft worden. Die Überwachung diente demnach zur "Ermittlung innerer Abläufe" der Gruppe und sollte Erkenntnisse im Zusammenhang zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Straftaten der Gruppe liefern.

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit einigen Monaten gegen mehrere Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Vor allem die nicht angemeldeten Straßenblockaden der Aktivisten mündeten zuletzt immer wieder in Strafprozessen. In diesem Zusammenhang wurde die Telefonüberwachung angeordnet, die nach Angaben der Ermittler Ende April allerdings wieder beendet worden ist.

Ende Mai hatten Ermittler dann bei einer bundesweiten Razzia mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Gruppe durchsucht. Auch daran hatte es teils heftige Kritik gegeben. Das Landgericht München I hatte die Durchsuchungsaktion vor wenigen Tagen aber als rechtmäßig eingestuft.