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Polizist in Leipzig verurteilt

Das Leipziger Amtsgericht hat einen Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 5 850 Euro verurteilt.

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© dpa

Leipzig. Bei einem Polizeieinsatz nach einem Fußballspiel hat ein Polizist nach Überzeugung des Leipziger Amtsgerichts seine Befugnisse strafwürdig überschritten. Das Gericht verurteilte den 36-Jährigen am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 5 850 Euro. Richterin Andrea Niermann sah es als erwiesen an, dass der Beamte einen Fußballfan vor zweieinhalb Jahren unrechtmäßig anging. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Polizist kann in Berufung gehen.

Im Fokus stand ein Polizeieinsatz nach einem Bezirksliga-Spiel der BSG Chemie Leipzig in Zwenkau. Nach der Partie hatten die Polizisten Chemie-Anhänger zusammengetrieben. Unter ihnen vermuteten sie rund zwei Dutzend Personen, die einige Stunden zuvor Alkohol aus einem Supermarkt in der Nähe gestohlen hatten. Dabei hatte der angeklagte Beamte einen 27-jährigen Chemie-Anhänger unverhältnismäßig hart attackiert, wie das Gericht nun befand. Von dem Vorfall existieren Videoaufnahmen. Darauf ist zu sehen, wie der Beschuldigte und ein Kollege den filmenden Fan ohne Vorwarnung von einer Sitzbank ziehen und zu Boden werfen, wo sie ihm Handschellen anlegen.

Diesen Vorfall bewertete der Verteidiger des Polizisten anders und plädierte auf Freispruch. Sein Mandat habe gewaltsam handeln müssen, um die Identität des Mannes festzustellen - Kommunikation sei in der Situation fehl am Platz gewesen. Der Beamte selbst erklärte, zuvor Straftaten des Chemie-Anhängers beobachtet zu haben. Er habe seine eigene Gesundheit nicht gefährden wollen.

Das Gericht folgte letztlich der Anklage. Anhaltspunkte dafür, dass der Mann flüchten würde, habe es nicht gegeben. Die Beamten hätten ihn zunächst ansprechen müssen, um seine Personalien zu klären.

Mit der Strafe von 90 Tagessätzen á 65 Euro blieb die Richterin unter der Forderung des Staatsanwalts - ein Tagessatz mehr und der Polizist wäre von nun an vorbestraft gewesen. Der Mitangeklagte wurde freigesprochen. Er habe in der für ihn unübersichtlichen Situation nur reagiert und sei seinem Vorgesetzten gefolgt, so die Richterin.

Der Richterspruch gegen Polizeigewalt bildet eine Ausnahme. So wurde in keinem der 182 Verfahren, die im Jahr 2014 wegen Körperverletzung im Amt gegen sächsische Polizisten eingeleitet wurden, eine Schuld festgestellt. Diese Zahlen hatte der Linkspartei-Abgeordnete Enrico Stange vergangenes Jahr auf eine parlamentarische Anfrage erhalten. (dpa)