Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Polizist wegen Bagatelldelikt suspendiert

Ein Uniformierter darf seit drei Jahren nicht arbeiten. Er hatte eine Birne für seine Taschenlampe gestohlen – und wurde nun verurteilt.

Teilen
Folgen
NEU!

Alexander Schneider

Im August 2008 wurde ein uniformierter Polizist erwischt, wie er in einem Baumarkt eine Glühbirne für seine Dienst-Taschenlampe stahl. Schaden: 3,79 Euro. Weil der Beamte von der Autobahnpolizei auch seine Dienstwaffe getragen hatte, wurde er sofort vom Dienst suspendiert. Die Mindeststrafe für Diebstahl mit Waffen beträgt sechs Monate Haft.

Zwar hatte der Beschuldigte mit seinem Verteidiger Stephan Kempkens erreicht, dass das peinliche Verfahren gegen eine Geldauflage von 4 000 Euro eingestellt wird – doch der Beamte konnte die Summe nicht zahlen. Am Montag stand er am Amtsgericht Dresden.

Zu Hause bei vollen Bezügen

Der 54-jährige Polizeihauptmeister legte ein Geständnis ab. Er habe schon vor der Tat private Probleme gehabt. „Ich hatte Blödsinn gemacht“, sagte er. So habe er mal seine Pistole in der Wache liegen lassen oder Dinge im Funkstreifenwagen vergessen. Am Tag der Tat habe er nur schnell eine Glühbirne kaufen wollen. Doch im Baumarkt habe er sich geärgert, weil er keinen Verkäufer antraf. Hinter der Kasse sei er dann vom Detektiv angesprochen worden – die Glühbirne hatte er aus der Packung genommen und eingesteckt. „Davon wusste ich nichts mehr.“ Nach der Tat sei er mehrere Monate wegen Burnouts behandelt worden. Inzwischen sei er genesen.

Arbeiten durfte er all die Jahre dennoch nicht, nicht mal im Innendienst. Er habe bei vollen Bezügen von knapp 3.000 Euro zu Hause bleiben müssen, sagte er.Richterin Dorothee Hecker verurteilte den Polizisten zu der Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die sie zur Bewährung aussetzte. „Weniger geht nicht, ich kann mich nicht über das Gesetz hinwegsetzen“, sagte sie. Dem Beamten droht nun noch ein Disziplinarverfahren bei seiner Polizeidirektion.