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Prinz zur Lippe kann die Burg nicht erobern

Liebstedt bei Weimar lehnt weitere Verhandlungen um die Burgübernahme ab. Der Prinz möchte dort ein Weingut einrichten. Doch ein Rückzug ist möglich.

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Von Peter Anderson

Liebstedt hat sein Nein zu den Weingut-Plänen des Meißner Winzers Georg Prinz zur Lippe bekräftigt. Dieser möchte in der Ordensburg Liebstedt seinen Thüringer Wein keltern. Die Gemeinde allerdings hat jetzt Verhandlungen mit dem Verkäufer, der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG), und dem Käufer Prinz zur Lippe beendet. Das sagte gestern Monika Diehl, die Stellvertreterin des Bürgermeisters.

Knackpunkt der Gespräche sei die Frage gewesen, welche Seite die Denkmalschutz-Auflagen für die Burg besser umsetzen könne. Ist dies am ehesten dem privaten Investor aus Sachsen zuzutrauen? Oder ist Liebstedt am besten dafür geeignet? Trifft letzteres zu, hätte die Gemeinde laut Thüringer Kommunalordnung ein Vorkaufsrecht. Dann würde der bestehende Kaufvertrag von Georg Prinz zur Lippe mit der LEG hinfällig.

Mit ihrem Nein zu weiteren Verhandlungen bleiben die Liebstedter ihrem harten Kurs treu. Kurz nachdem Ende vergangenen Jahres die Kaufpläne des Prinzen für die Burg bekannt wurden, regte sich Widerstand in der Region.

Gebündelt wird der Unmut unter den Einwohnern durch die Gemeinde Liebstedt sowie die Vereine Ordensburg-Gilde und Freundeskreis Ordensburg Liebstedt. Seit 1998 steckten deren Mitglieder viel Zeit und Geld in das zuvor völlig verfallene Volkseigene Gut. Den Umbau zu einem Weingut lehnen sie grundsätzlich ab. Statt dessen soll mit EU-Hilfe eine große Ausstellung über die Geschichte des Deutschen Ordens in Thüringen eingerichtet werden. Liebstedt ist die einzige noch erhaltene Burg der Kreuzritter in Mitteldeutschland.

Gericht müsste entscheiden

Nach dem Scheitern der Verhandlungen wird jetzt eine gerichtliche Lösung wahrscheinlich. Eine entsprechende Klage war bereits Anfang des Jahres durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen angekündigt worden. Deren Chef Frank Krätzschmar hatte wiederholt Zweifel geäußert, dass der mit Prinz zur Lippe ausgehandelte Kaufvertrag durch das denkmalschutzrechtlich begründete Vorkaufsrecht der Gemeinde ausgehebelt werden kann.Aus Sicht der LEG reicht es für Liebstedt nicht aus, nur den Kaufpreis von 150 000 Euro für die Burg zu zahlen. Die Gemeinde müsse auch die zweite Bedingung des Kaufvertrages erfüllen und ähnlich umfangreiche Investitionen in die Burg zusichern, wie dies Georg Prinz zur Lippe tut.

Zeit für den Winzer wird knapp

Das dürfte allerdings für das rund 420 Einwohner zählende Örtchen schwer zu erfüllen sein. Lippe plant Investitionen von bis zu drei Millionen Euro. Rund 25 Arbeitsplätze will der Investor schaffen. Neben der Kellerei für die Thüringer Lippe-Weine möchte der Prinz in den eindrucksvollen Räumen der Burg eine Vinothek einrichten.Gleichzeitig betont der Unternehmer immer wieder, sowohl der Gemeinde als auch den Vereinen weitgehende Rechte in der Burg einräumen zu wollen. Das Gebäude solle weiter öffentlich zugänglich bleiben und könne auch künftig für die traditionellen Feste und Veranstaltungen genutzt werden. Zur Lippe verweist auf das Beispiel von Proschwitz, wo Park und Schloss den Besuchern offen stünden.

Als problematisch für den sächsischen Winzer erweist sich unterdessen der Zeitfaktor. Für einen guten Thüringer Lippe-Wein braucht es ein Weingut in der unmittelbaren Nähe der Anbauflächen. „Momentan stehen wir noch zu unserem Kaufvertrag. Ob wir weiter dabei bleiben, müssen wir in den nächsten Wochen entscheiden“, sagte gestern Philipp Kunstmann, Marketing-Chef des Weinguts Schloss Proschwitz. Das Thüringer Spiel auf Zeit belaste das Unternehmen sehr.