Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Prügelei unter Nachbarn endet vor Gericht

Drei Männer streiten wegen Gerüchten um Mietschulden. Die Angreifer entgehen knapp einer Gefängnisstrafe.

Teilen
Folgen
NEU!

Von Rolf Hill

Wegen gefährlicher Körperverletzung haben sich jetzt zwei junge Löbauer vor der Zweigstelle des Amtsgerichts verantworten müssen. Sie sollen an einem Februartag dieses Jahres abends gegen 22.13 Uhr einen Mitmieter ihres Wohnhauses in dessen Wohnung verprügelt und mit einer Falttür misshandelt haben, die bei der Auseinandersetzung aus den Angeln gerissen wurde. Der Geschädigte trug erhebliche Wunden davon.

Offensichtlich standen alle drei Beteiligten unter Alkoholeinfluss. Das ergab die Befragung der Angeklagten und des Geschädigten. Er sei selbst zuerst angegriffen worden, beteuerte einer der Beschuldigten. Nach seinen Aussagen hatte der Geschädigte in der Stadt Gerüchte verbreitet, er und sein Kompagnon hätten Mietschulden. Das wollten die Männer aus der Welt schaffen und suchten deshalb den Geschädigten in seiner Wohnung auf. Als dieser hörte, um was es ging, habe er in betrunkenem Zustand sofort zugeschlagen, allerdings keinen der beiden getroffen. Der Beschuldigte schlug zurück. So schilderte es auch der zweite Angeklagte. Er sei dazwischen gegangen und habe nur ein Mal zugeschlagen, um den Streit zu beenden. Eine Falttür sei bei der Rangelei aus der Verankerung gerissen worden und er habe sie beiseite gelegt, ohne sie als Waffe zu benutzen.

Der Geschädigte erklärte wiederum im Zeugenstand, er könne sich an den genauen Sachverhalt gar nicht mehr erinnern. Das hielten sowohl der Vorsitzende Richter, Dr. Holger Maaß, als auch Staatsanwalt Till Neumann für unglaubwürdig. So etwas passiere einem ja nicht alle Tage. Der Geschädigte gab schließlich zu, tatsächlich anderen von angeblichen Mietschulden seiner Mitbewohner erzählt zu haben. Als dann die beiden vor seiner Tür standen und ihn zur Rede stellten, habe er keine Chance gehabt, erklärte er. Sie hätten ihn in seine Wohnung gedrängt, und als er versuchte, sich zu verteidigen, schlugen sie zu. Am nächsten Tag ging er zur Polizei. Die von den Beamten gemachten Fotos zeigten, dass es recht blutig zugegangen sein muss.

Die Angeklagten sind bereits vorbestraft. Der Ältere wurde 2011 schon wegen Körperverletzung verurteilt. Der Jüngere hat Einträge wegen Sachbeschädigung, Diebstählen und gefährlicher Körperverletzung im Vorstrafenregister. Er hat bereits zweimal eingesessen. So forderte Staatsanwalt Till Neumann für den Älteren eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und für den Jüngeren ein Jahr, beides auf Bewährung. Außerdem forderte er, dass die Männer 300 bzw. 1 200 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das Urteil von Richter Maaß entsprach dem Antrag des Staatsanwalts. Lediglich bei der Höhe der Geldauflage ging das Gericht von den geforderten 1 200 auf 900 Euro zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.