SZ + Radeberg
Merken

In Arnsdorf sind mehr als 40 neue Wohnungen geplant

In der Gemeinde Arnsdorf sollen in den nächsten Jahren mehr als 40 neue Wohnungen gebaut werden. Wie der Planungsstand ist.

Von Siri Rokosch
 6 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
In Kleinwolmsdorf steht ein altes Rittergut. Dort sollen 12 neue Wohnungen entstehen. Derzeit stehen die Arbeiten aber still.
In Kleinwolmsdorf steht ein altes Rittergut. Dort sollen 12 neue Wohnungen entstehen. Derzeit stehen die Arbeiten aber still. © René Meinig

Arnsdorf. In der Gemeinde Arnsdorf wird derzeit der Neubau von insgesamt 42 Wohnungen geplant. Zum einen sollen 30 Mietwohnungen und Gewerbeeinheiten an der erweiterten Teichstraße beziehungsweise in Verlängerung der Poststraße entstehen. Zum anderen sind 12 Wohnungen auf dem Gelände des alten Rittergutes in Kleinwolmsdorf geplant. Dort hat die Gemeindeverwaltung jetzt allerdings einen sogenannten Dritt-Widerspruch eingelegt, sodass die Arbeiten ruhen.

Neue Mietwohnungen an der erweiterten Teichstraße

Um den Bauplatz an der erweiterten Teichstraße kümmert sich Harald Grüninger, von der Immobilien-Service Radeberg GmbH. Er erklärt auf Anfrage von Sächsische.de, dass die Planung der Grundrisse derzeit laufen würden: "Zuerst muss vom Gemeinderat das Konzept genehmigt werden", so Grüninger.

Der Gemeinderat hatte dafür eine Stadtbauplanerin ausgesucht, welche den ersten Entwurf bereits gezeichnet habe. Dieser soll demnächst besprochen und Anfang Dezember veröffentlicht werden.

Geplant sei, dass auf dem Gelände später überwiegend Familienwohnungen mit drei und vier Zimmern entstehen werden, sowie einige Zweiraumwohnungen, welche alle barrierefrei und energetisch nachhaltig gebaut würden, sagt Harald Grüninger. Die Fertigstellung des Wohnungsneubaus sei für Ende 2025 bis Mitte 2026 geplant. Die Mietwohnungen sollen im Eigenbestand bleiben, werden also nicht als Eigentumswohnungen verkauft. Zur Höhe der Miete könne Grüninger aber "leider zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen". Die Miete hänge von den Baupreisen, den Bauzinsen und eventuellen Fördermöglichkeiten ab.

Neben Wohnungen sind an der erweiterten Teichstraße zudem Einfamilienhaus-Grundstücke geplant. Wie viele es werden, stünde noch nicht fest, so Grüninger. Er rechne aber mit fünf bis acht. Wenn alles gut gehe, werde das Bauland für die Käufer der Grundstücke Ende nächsten Jahres, spätestens im Sommer 2025 fertig vorbereitet sein, und damit über die nötigen Anschlüsse, wie Wasser, Strom und Zufahrten verfügen. Der Straßenbau soll Ende nächsten Jahres beginnen, der Hochbau würde dann im Frühjahr 2025 starten, "wenn alles glattgeht", so Grüninger.

An der erweiterten Teichstraße sei auch geplant, "nicht wesentlich störende Gewerbeeinheiten" zu integrieren. Näheres dazu ist noch nicht bekannt.

Das Grundstück war im November 2021 gekauft worden. Zuvor gehörte es Arvid Samtleben, der unter anderem in Kleinwolmsdorf das Rittergutgelände besitzt und dort bereits vier Reihenhäuser vermietet. Er hat sich zum Ziel gesetzt das gesamte Gelände aus dem Jahr 1305 vollständig zu sanieren.

Was auf dem Rittergutgelände geplant ist

Jetzt plant Arvid Samteben im 2022 gekauften Wirtschaftshof des Rittergutes, mit einer Größe von rund 35.000 Quadratmetern, 12 neue Wohnungen in den historischen Gebäuden zu bauen. Sieben sollen ebenfalls in Form von kleinen Reihenhäusern mit Garten entstehen und zwei weitere Wohnungen wolle er in der ehemaligen Schäferei unterbringen. Das ehemalige Sägewerk soll ein Einfamilienhaus werden.

Alle Wohneinheiten wolle Samtleben selbst vermieten, zu einem, wie er sagt, günstigen Preis.

Nun hat die Gemeindeverwaltung seinen Plänen aber vorerst einen Strich durch die Rechnung gemacht, so Samtleben gegenüber Sächsische.de. "Die Gemeinde Arnsdorf stuft das Projekt in ihrer Begründung des Dritt-Widerspruchs als 'nicht kulturhistorisch' ein", sagt er. Das beträfe vor allem das Gutsverwalterhaus, welches zwischen dem Herrenhaus und dem Wirtschaftshof steht. Dort ist das Dach bereits neu gedeckt.

Warum am Rittergut derzeit nicht gebaut wird

Der Widerspruch ist bei der Oberen Baubehörde der Landesdirektion Sachsen (LDS) eingegangen, bestätigt Ingolf Ulrich von der Landesdirektion Sachsen auf Anfrage.

Der Widerspruch der Gemeinde Arnsdorf beziehe sich demnach auf den Bauvorbescheid des Landratsamtes Bautzen vom 2. November 2022. Das Landratsamt Bautzen hatte darin der Revitalisierung der Gebäude des Wirtschaftshofes durch Nutzungsänderung, Um- und Ausbau im Außenbereich als "teilprivilegiertes Außenbereichsvorhaben" zugestimmt.

Sowohl bauplanungsrechtlich, denkmalschutzrechtlich und erschließungstechnisch seien die Wohnungsbau-Pläne des Investors zulässig.

Das Landratsamt Bautzen hatte für das Vorhaben zwischenzeitlich, mit Bescheid vom 11.Juli 2023, auch eine Baugenehmigung erteilt. Diese wurde aber ebenfalls von der Gemeinde Arnsdorf durch Widerspruch angefochten. Dieser Widerspruch wurde der Landesdirektion Sachsen aber bisher nicht zur Entscheidung vorgelegt, sagt Ulrich.

Arvid Samtleben ist über die Verzögerungen seiner Bauvorhaben durch die Gemeindeverwaltung Arnsdorf verärgert, denn er fürchtet durch den Zeitverzug weiter steigenden Kosten auf ihn zukommen: "Wenn die Sanierung rund drei Millionen Euro kostet, und bisher Bauzinsen in Höhe von im Schnitt 1,5 Prozent bei den Banken anfielen, sind es nun bereits rund 4,5 Prozent. Das heißt pro Jahr Bauverzögerung kommen Mehrkosten von rund 90.000 Euro alleine an Zinsen auf uns zu", erklärt er.

Warum die Gemeinde Widerspruch einlegte

Arnsdorfs Bürgermeister Frank Eisold (parteilos) sagt auf Nachfrage, dass es bei dem Sanierungsprojekt am alten Rittergut "Bedenken in bestimmten Richtungen" seitens der Gemeinde gebe. "Wir behandeln jeden gleich aber wir müssen so vorgehen wie es rechtlich vorgeschrieben ist und sachlich miteinander reden", so der Bürgermeister.

Inhalt des Bauantrages seien insgesamt 13 Wohneinheiten, Lager und eine KfZ-Unterstellhalle gewesen, so Eisold: "Ein Bauplatz für ein Einfamilienhaus war bisher nicht im Antrag enthalten."

Richtig sei, dass es einen Widerspruch der Gemeinde zur erteilten Baugenehmigung gibt. Das Hauptargument sei, dass der Bauherr den zu erbringende Nachweis, dass die Gebäude "erhaltenswert, das Bild der Kulturlandschaft prägend" sein müssen, während des Baugenehmigungsverfahrens nicht erbracht habe. "Es existiert lediglich die Aussage, dass es so sei, ohne eine Begründung", sagt Eisold weiter. Allerdings sei das nur ein Aspekt bei den komplexen Anforderungen an das Bauen im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch, von denen noch weitere Anforderungen nicht erfüllt seinen, begründet der Bürgermeister. Deshalb sei Widerspruch eingelegt worden.

Eisold bemängelt zudem, dass Samtleben weiter gebaut habe, obwohl es keine Baugenehmigung gab, "und das trotz Baueinstellungsverfügung, die von der Baugenehmigungsbehörde am 8. April 2022 verhängt wurde", erklärt Eisold.

Grundsätzlich war der Gemeinderat aber nicht gegen eine Bebauung an diesem Standort. Das Verfahren sei "nur nicht korrekt gewählt" worden. In persönlichen Vorgesprächen wurde Arvid Samtleben im Beisein seines damaligen Planers erklärt, dass diese Art Bebauung gemäß Baugesetzbuch nur mit einem Bebauungsplan in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag zu realisieren sei. In den Diskussionen im Gemeinderat war dafür auch kein negativer Tenor zu verzeichnen. Wie es nun am alten Rittergut weitergeht, wird die Landesdirektion Sachsen entscheiden.