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Kein Zwang zur Fassadenbegrünung

Die Fraktion Bündnis für ein nachhaltiges Coswig konnte sich nicht mit einem entsprechenden Antrag durchsetzen.

Von Udo Lemke
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Auf dem Gelände des einstigen Betriebes Cowaplast werden sich neue Firmen ansiedeln. Den entsprechenden Bebauungsplan für das Gelände hat der Stadtrat jetzt beschlossen.
Auf dem Gelände des einstigen Betriebes Cowaplast werden sich neue Firmen ansiedeln. Den entsprechenden Bebauungsplan für das Gelände hat der Stadtrat jetzt beschlossen. © SZ/Sven Görner

Was ändert sich am Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Grenzstraße?

Der Grund: Der Zuschnitt des Gewerbegebietes sollte geändert werden, außerdem sollten eingegangene Stellungnahmen von Verbänden besprochen werden.

Zur Bedeutung des Projektes heißt es: „Innerhalb des Stadtgebietes Coswig stellt das ehemalige Cowaplast-Areal an der Grenzstraße einen industriellen Altstandort mit großem Entwicklungspotenzial dar. Durch die Lage an der geplanten Staatsstraße S 84 n wird künftig eine direkte Anbindung des gewerblichen Verkehrs an das überörtliche Straßennetz gewährleistet.“

Die Fraktion Bündnis für ein nachhaltiges Coswig (BnC) - sie vereint Stadträte der Coswiger Bürgerliste, der FDP, der Grünen, der Linken, von SPD und DSU - hatte einen Änderungsantrag eingebracht, wonach Investoren verpflichtet werden sollen, Fassadenflächen hälftig zu begrünen, wenn diese länger als fünf Meter sind und nicht durch Türen, Tore oder Fenster gegliedert sind. Die bisherige Regelung sieht hingegen vor, dass Fassadenflächen, die länger als 25 Meter sind und keine Türen, Tore oder Fenster enthalten, „durch Farbgebung, bauliche Gliederung, Fassadenbegrünung, Materialwechsel“ zu gestalten sind, wobei Klettergehölze und Rankpflanzen verwendet werden sollen. Im Stadtrat gab es zehn Stimmen für den Änderungsantrag des BnC und 14 für die Beibehaltung der ursprünglichen Regelung.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht nun vom 4. bis 18. Januar 2021 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig (Karrasstraße 2, 01640 Coswig) während folgender Zeiten öffentlich aus: Dienstag, 12 bis 18 Uhr, und Donnerstag, 9 bis 15 Uhr. Darüber hinaus sind persönliche Termine zur Einsichtnahme der Planunterlagen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 03523 66601 möglich.

Kommt das Gewerbegebiet Cliebener Straße wie geplant?

Aufgrund des ansteigenden Flächenbedarfs für gewerbliche Nutzungen will die Stadt Coswig im Flächennutzungsplan eine Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes Neusörnewitz Fabrikstraße. Der Stadtrat hat im November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße“ beschlossen und den Vorentwurf im vergangenen Jahr für einen Monat öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig sind insgesamt 49 Behörden und Verbände, vom Meißner Landratsamt bis hin zum Landesjagdverband, um ihre Meinung zu dem Vorhaben gefragt worden. Außerdem konnten sich sechs angrenzende Kommunen äußern, vier Bürger haben dies ebenfalls getan.

Worum es dabei ging, sollen zwei Beispiele veranschaulichen. So wies die Landesdirektion Sachsen auf den vorbeugenden Hochwasserschutz hin. Die Stadtverwaltung antwortete, die Flächen im Süden, die besonders gefährdet sind, sollen weitestgehend von Bebauung frei gehalten werden, „hier sind Grünflächen, Verkehrsflächen und nicht überbaubare Gewerbeflächen festgesetzt“.

Bürger wollten wissen, ob eine Begrünung der Dächer in den neu geschaffenen Gewerbeflächen vorgesehen ist. Die Antwort: „Die Dächer von neu zu errichtenden Gebäuden sind jeweils mindestens zu 50 Prozent extensiv zu begrünen. Alternativ sind auf jeweils mindestens 50 Prozent dieser Dachflächen Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie zu errichten. Den Bauherren soll mit dieser Festsetzung eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden.“

Der vom Stadtrat im Juli gebilligte Planentwurf für das Gewerbegebiet, in den Anregungen und Hinweise aufgenommen worden waren, lag im Sommer nochmals für einen Monat lang öffentlich aus und ist nun nach entsprechender Abwägung beschlossen worden.