Radebeul. Seit der Veröffentlichung der Erhaltungssatzung „Villengebiete Nieder- und Oberlößnitz“ im März-Amtsblatt der Stadt Radebeul ist diese in Kraft. Die Satzung hat zum Ziel, die städtebauliche Eigenart dieser Gebiete zu erhalten. Das hat zur Folge, dass Abriss, bauliche Änderung, Nutzungsänderung und das Errichten neuer baulicher Anlagen von nun an grundsätzlich genehmigt werden müssen. Bisher brauchten Hauseigentümer einen Abriss nur anzeigen, und bestimmte kleinere Bauten durften ohne Genehmigung errichtet werden.
Das Ortsbild der Stadtteile Nieder- und Oberlößnitz ist geprägt von Winzerhäusern, Sommersitzen und Villen, von Trockenmauern, repräsentativen Einfriedungen und begrünten Vorgärten. Damit die Bürger und Hauseigentümer einen besseren Überblick haben, was in der Erhaltungssatzung geregelt ist, hat die Lößnitzstadt eine Broschüre herausgebracht. In dem rund 60 Seiten umfassenden Heft zeigt ein Übersichtsplan den genauen Geltungsbereich. Zudem werden in der Broschüre die städtebaulichen und die besonderen Gestaltungsmerkmale von Teil- und Gesamtgebieten erläutert, unterstützt durch zahlreiche Fotos. (SZ)
Die Broschüre, welche unter https://www.radebeul.de/schriftenreihe als PDF heruntergeladen werden kann, liegt ab sofort auch im Rathaus und Technischen Rathaus in der Pestalozzistraße 6 beziehungsweise 8 aus.