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Radebeul unterstützt Kirchen bei Unterhaltung historischer Grabmäler

Die beiden Friedhöfe in Radebeul haben stadtgeschichtlich und kulturell bedeutsame und erhaltenswürdige Grabstätten zu bieten. Deren Unterhalt kostet Geld.

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Die Steinkreuze stehen auf dem Gottesacker in Radebeul-West
Die Steinkreuze stehen auf dem Gottesacker in Radebeul-West © Norbert Millauer

Radebeul. Die Radebeuler Friedhöfe haben zahlreiche historische Grabmäler zu bieten. Sie reichen von tempelartigen Grüften über mit Skulpturen und Reliefs verzierte Grabsteine bis hin zu opulenten Grabplatten an Friedhofsmauern. Ihre Pflege, Wartung und Instandhaltung kostet Geld. Mit rund 166.000 Euro greift die Stadt Radebeul in den nächsten zehn Jahren den beiden Kirchgemeinden hierbei finanziell unter die Arme. So hat es der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Pro Jahr bedeutet das einen Zuschuss von reichlich 16.600 Euro.

Die Lößnitzstadt unterhält selbst keine eigenen Friedhöfe. Zu einer angemessenen Kostenbeteiligung an der Friedhofsunterhaltung ist die Kommune von Gesetzes wegen verpflichtet, soweit die Kosten nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckt sind. Während dies bei Bestattungen der Fall ist, besteht bezüglich der zahlreichen stadt- und kunstgeschichtlich bedeutenden Grabmäler ein hoher Unterhaltungsbedarf, den die Kirchgemeinden allein nicht zu leisten vermögen. Der Friedhof der Lutherkirchgemeinde in Radebeul-Ost besitzt 106 solcher Grabstätten, die Friedenskirchgemeinde 79. Es bestehe daher nicht nur seitens des Kirchspiels in der Lößnitz, sondern auch seitens der Stadt ein großes Interesse daran, diese Grabmäler zu erhalten, heißt es in der Beschlussvorlage.

Die durchschnittlichen Kosten für die Erhaltung je Grabmal betragen 1.795 Euro. Grundlage für die Berechnung des städtischen Zuschusses bildeten die kumulierten Gutachten von drei Steinmetz-Betrieben. Wie in den Jahren zuvor möchte sich die Lößnitzstadt zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen, so das sich eine Förderung von 897,50 Euro pro Grabmal ergibt. Die Gesamtsumme wird für zehn Jahre gewährt. (SZ/sku)