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Räte lehnen Funkmast-Pläne ab

Der Bau eines D2-Sendemasts in Oybin ist erst einmal geplatzt. Das Problem ist der Standort.

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© Thomas Eichler

Oybin. In Oybin wird auf es auf absehbare Zeit wohl keine Verbesserung beim D2-Mobilfunknetz geben. Die Gemeinderäte haben in ihrer Sitzung am Montag mehrheitlich einen Beschlussvorschlag abgelehnt, der Vodafone GmbH eine Fläche für die Errichtung eines Sendemasten an der Kammstraße zu verpachten. Zuvor hatte es im Gemeinderat eine ausführliche Diskussion zu dem Thema gegeben, an der sich auch Einwohner der Gemeinde beteiligen konnten.

Das D2-Funknetz in Oybin muss ausgebaut werden, vor allem hinsichtlich der mobilen Datenübertragung. Die bisherigen Sendeanlagen auf dem Hochwald sowie auf dem Johannisstein reichen nicht aus, das D2-Netz in alle Ecken des Ortes zu spannen. Die Vodafone Gmbh hatte darum der Gemeinde den Vorschlag gemacht, auf der Fläche des ehemaligen FDGB-Ferienheims an der Kammstraße einen Funkmast zu errichten. Das Telefonunternehmen hatte dazu der Gemeinde auch einen Pachtvertrag vorgelegt, den die Gemeinderäte bis zum 31. Januar beschließen sollten.

Die Mehrzahl der Gemeinderäte hat sich am Montag aber gegen den Standort ausgesprochen. Während die Anwohner den Wert ihrer Grundstücke gemindert und Beeinträchtigungen bei der Vermietung von Ferienwohnungen sehen, sorgt sich die Mehrzahl der Gemeinderäte vor allem ums Ortsbild. Immerhin soll der Sendemast nach jüngsten Aussagen 23,5 Meter hoch sein. Ein solches Bauwerk würde auch mit der Naturparkverordnung kollidieren, war sich Gemeinderat Tobias Steiner (SPD) sicher. „Ein Beschluss für die Errichtung des Funkmastes würde aus meiner Sicht dem Baurecht entgegenstehen“, so Steiner.

Denn in der Verordnung heißt es: Im Naturpark sind alle Handlungen verboten, die das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, insbesondere durch Errichten von Funk- und Fernsehtürmen, Masten, Windkraftanlagen, Seilbahnen oder anderen freistehenden, die ortsübliche Bebauung überragenden baulichen Anlagen sowie den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert der Landschaft erheblich beeinträchtigen. Die Mehrheit der Gemeinderäte sah diese Vorbehalte beim Sendemast erfüllt. Bürgermeister Hans-Jürgen Goth (Linke) argumentierte dagegen, dass nur der Pachtvertrag mit Vodafone beschlossen werden soll.

Für die Errichtung des Masten müsse Vodafone einen Bauantrag stellen, bei dem auch solche Vorgaben beachtet würden, so Goth. Doch auch mit dieser Begründung kam der Beschluss nicht durch. Nun droht der Gemeinde zumindest kein Bürgerbegehren: Das hatten Anwohner für den Fall angekündigt, dass der Pachtvertrag mit Vodafone beschlossen wird. Doch auch in Sachen D2-Funknetz könnte nun Ruhe einziehen, wie der Bürgermeister erklärte. „Ich weiß von Vodafone, dass das Problem nicht zeitnah weiterverfolgt wird, wenn wir den Vertrag nicht beschließen“, so Hans-Jürgen Goth. (SZ/se)