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Reichsbürger erneut vor Gericht

Sechs Jahre nach der Tat und fast drei Jahre nach den Meißner Urteilen finden nun die Berufungsverhandlungen statt.

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© Ronald Wittek / dpa

Von Jürgen Müller

Dresden/Meißen/ Bärwalde. 13 Männer, die der Reichsbürgerszene zugeordnet werden, müssen sich ab Dezember erneut vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, am 23. November 2012 bei einer Pfändung in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen bedroht und festgenommen beziehungsweise Beihilfe geleistet zu haben. Sie sollen Mitglieder oder zumindest Sympathisanten des illegalen und mittlerweile aufgelösten Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW) gewesen sein. Am Amtsgericht Meißen wurden von Dezember 2015 bis März 2016 13 der 14 Angeklagten zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Derjenige, der mit Bewährung davonkam, war der Einzige, der ein Geständnis abgelegt hatte.

Der inzwischen 47-jährige Gründer des Polizeihilfswerkes war vom Amtsgericht Meißen im März 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauchs von Titeln zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Das Landgericht Dresden änderte in der Berufungsverhandlung im Juni 2016 die Strafe auf ein Jahr und sechs Monate und setzte diese zur Bewährung aus. Dagegen ging nun die Staatsanwaltschaft in Revision und bekam vom Oberlandesgericht Dresden (OLG) recht. Das OLG verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden, wo sich nun eine andere Kammer mit dem Fall erneut beschäftigen muss.

Das Verfahren gegen den DPHW-Gründer ist das erste, danach folgen die anderen Berufungsverhandlungen. Bei diesen dürfte es eine entscheidende Rolle spielen, welche gesundheitlichen Folgen die Tat für den Gerichtsvollzieher tatsächlich hatte. Bei den Verhandlungen in Meißen war der Mann nicht als Zeuge geladen. Zur Berufungsverhandlung im Juni 2016 in Dresden sollte er zwar aussagen, legte aber ein ärztliches Attest vor. Durch die Tat erlitt er eine posttraumatische Belastungsstörung, war über ein Jahr arbeitsunfähig, musste sich wochenlang zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben. Die Verteidigung trägt allerdings vor, der Gerichtsvollzieher habe sich schon zwei Jahre vor der Tat in psychiatrische Behandlung begeben müssen. Der Vorfall sei nicht der alleinige Grund für die Arbeitsunfähigkeit. Er habe schon zuvor an einer psychischen Erkrankung gelitten.

Die ungewöhnlich harten Strafen – auch Haftstrafen deutlich unter zwei Jahren wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt – hatte das Amtsgericht Meißen mit einem Tabubruch begründet. Mit dieser Aktion sei der Staat gezielt angegriffen worden, so der Meißner Richter damals.

Für die Angeklagten spricht, dass die Tat nun schon fast sechs Jahre zurückliegt. Dies wirkt strafmildernd.

Die Verfahren wurden erst mehr als drei Jahre nach der Tat eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft zunächst auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Dieser Tatvorwurf bestätigte sich nicht, diese Ermittlungen wurden eingestellt. Dann gab es Kompetenzschwierigkeiten zwischen Amtsgericht Meißen und Landgericht Dresden. Das Amtsgericht hielt sich wegen der zu erwartenden Strafen nicht mehr für zuständig, gab die Sachen an das Landgericht ab. Dieses wies sie zurück nach Meißen. Nun liegen die Sachen wieder beim Landgericht.