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Reichstagsbrand: Urteil nach 75 Jahren annulliert

Der 1934 von den Nazis hingerichtete Holländer Marinus van der Lubbe wird rehabilitiert.

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Berlin. Fast genau 75 Jahre nach dem Reichstagsbrand ist das Urteil gegen den damals als Brandstifter bezichtigten Marinus van der Lubbe aufgehoben worden. Außerdem sei das Strafverfahren gegen den 1934 hingerichteten Niederländer eingestellt worden, teilten der Berliner Anwalt Reinhard Hillebrand und die Bundesanwaltschaft mit.

Grundlage für die Entscheidung sei ein Gesetz aus dem Jahr 1998, nach dem bestimmte nationalsozialistische Urteile aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 aufgehoben werden können. Dem damals 24- jährigen van der Lubbe war 1933 der Brand des Reichstags in Berlin zur Last gelegt worden (Aktenzeichen 2 AR 187/07).

Nach dem Krieg war das ursprüngliche Todesurteil gegen den Niederländer zunächst im April 1967 vom Berliner Landgericht teilweise abgeändert und zu acht Jahren Zuchthaus umgewandelt worden. Dagegen hatten sowohl die Generalstaatsanwaltschaft wie auch der Bruder Jan van der Lubbe Beschwerden eingelegt, die aber verworfen wurden.

Anwalt Hillebrand ist sich sicher: „Alleine mit einem Todesurteil gegen van der Lubbe konnte nachträglich die Aushebelung der Verfassung durch die Nationalsozialisten gerechtfertigt werden.“ Daher sei das Urteil des Reichsgerichts aus politischen Gründen ergangen. Vom Tatvorwurf freisprechen will der Berliner Jurist den holländische Anarchisten aber keineswegs: „Man kommt nicht darum herum, dass er vor Ort als Brandstifter festgenommen wurde.“

Grundlage für die neue Entscheidung der Generalbundesanwältin ist nun das sogenannte Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile aus dem Jahr 1998. Die Verhängung der Todesstrafe beruhe auf zwei spezifisch nationalsozialistischen Unrechtsvorschriften, erklärte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Diese seien geschaffen worden, um das nationalsozialistische Regime durchzusetzen . (dpa)