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Rempeleien an der Gaststättentür

Ein Glashütter landet nach Zwischenfall im Krankenhaus. Zeugen gibt es zwar. Aber gesehen haben die nicht viel.

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Von Marcus Lorenz

Es sollte wieder ein schönes Klassentreffen werden. Doch für den 53-jährigen Organisator kam es ganz anders. Der musste sich Tage später einer Nasen-Operation unterziehen und hatte vier Wochen lang starke Schmerzen. Noch heute hat er mit dem Geruchssinn Probleme. Wie es dazu gekommen ist, sollte das Amtsgericht Dippoldiswalde dieser Tage klären. Hier wurde der Vorfall, der sich am 17. September 2011 in einem Gasthof in einem Glashütter Ortsteil ereignete, noch einmal aufgerollt.

Der 53-Jährige trat hier als Nebenkläger auf. Er erinnerte sich, dass er damals einen ruhigen Abend mit seinen früheren Klassenkameraden hatte. Später betrat jedoch eine Gruppe junger Männer und Frauen den Gastraum. Darunter war auch ein 43-jähriger Altenberger. Er war ein ehemaliger Freund seiner Kinder. Allerdings war das Verhältnis der beiden schon damals alles andere als gut. Man hatte private Differenzen. Worin die bestanden, wollte der 53-Jährige nicht sagen. Jedenfalls wollte er mit dem Bekannten noch ein paar Dinge klären. Und das sollte vor der Gaststätte passieren. Als er ins Treppenhaus ging, wurde er plötzlich hinterrücks angegriffen.

„Jemand packte mich“, sagt er. Der Unbekannte verdrehte ihm die Arme hinter dem Kopf und machte ihn so bewegungsunfähig. Bevor er überhaupt verstand, was los war, schlug ihn der Unbekannte zweimal mit dem Gesicht gegen eine Wand. Dabei zog er sich die Verletzungen zu. Wer der Angreifer war, erfuhr er erst am nächsten Tag. Denn nach dem Vorfall eilte er in die Toilette, um sich zu säubern. Sein Gesicht war blutverschmiert.

Den nächsten Tag nutzte er dann, um herauszufinden, wer der Unbekannte war. Und er bekam es raus und zeigte ihn an. Zwei Jahre später saß der heute 44-Jährige auf der Anklagebank. Er hatte den Abend aber ganz anders in Erinnerung. Der Nebenkläger sei an jenem Abend sturzbetrunken und aggressiv gewesen und habe mit seinem Kumpel, jenem 43-Jährigen, heftig diskutiert. Gegen 2 Uhr beschloss seine Gruppe, das Lokal zu verlassen. Der 54-Jährige folgte ihnen und stieß seinen Kumpel von der Ausgangstür die Treppe hinunter. Daraufhin wollte der 44-Jährige den 54-Jährigen beruhigen. Deshalb fasste er ihn von hinten an den Armen, aber auf ganz normale Weise. „Der hat nur noch gelallt und wild um sich gefuchtelt. Ich hab ihm gesagt, er soll sich mal runterfahren“, erinnerte sich der 44-Jährige. Bei dem Versuch, sich zu befreien, habe der 54-Jährige das Gleichgewicht verloren und sei die Treppe hinabgestürzt. Dabei fiel er mit dem Kopf an die Wand und das Treppengeländer und verletzte sich. Doch weil die Verletzungen nicht sonderlich gefährlich erschienen, hielt es 44-Jährige für besser, den Gasthof mit seinem Kumpels zu verlassen. Diese Version bestätigte auch der 43-jährige Altenberger. Er lobte die Hilfsbereitschaft seines Freundes. „Wenn er nicht gewesen wäre, wäre alles eskaliert“, stellte er murrend fest. Wie genau es zu den Verletzungen kam, konnte er nicht sagen. Nach seiner Zeugenaussage ging er sichtlich gereizt zur Richterin und fragte: „Kann es wirklich sein, dass Zivilcourage bestraft wird ?“

Anschließend wurden noch drei weitere Zeugen befragt. Doch auch sie sorgten nicht für Aufklärung. So konnte der Gastwirt keine Angaben zum Tathergang machen. Er hielt es auch nicht für sonderlich bedeutend, obwohl es das erste Mal war, dass so etwas in seinem Gasthof vorgekommen sei. Der nächste Zeuge widersprach sich selbst und gab gleich mehrere Versionen zum Besten. Der letzte Zeuge war bei der Tat nicht dabei. Er hatte nichts gesehen und wollte nicht weiter nachfragen.

Da der Tathergang trotz der Zeugen nicht eindeutig nachgezeichnet werden konnte, wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings wurde dem 44-Jährigen auferlegt, dass er 200 Euro Strafe zahlen und die Verfahrenskosten tragen muss.