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Elternbeiträge in Zeithain bleiben stabil

In den Bereichen Kindergarten und Hort brauchen die Eltern ab Januar sogar etwas weniger zu bezahlen.

Von Jörg Richter
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Der Hort "Sonnenblume" ist neben den Kitas in Zeithain, Röderau und Kreinitz eine der vier Kindereinrichtungen im Gemeindegebiet.
Der Hort "Sonnenblume" ist neben den Kitas in Zeithain, Röderau und Kreinitz eine der vier Kindereinrichtungen im Gemeindegebiet. © Sebastian Schultz

Zeithain. Die Eltern in der Gemeinde Zeithain können sich freuen. Sie müssen im nächsten Jahr für die Betreuung ihrer Kinder in den hiesigen Kitas und im Hort nicht mehr bezahlen als bisher. Im Gegenteil, einige bezahlen sogar etwas weniger. Das hat der Gemeinderat beschlossen.

Dabei kommt den Eltern eine Vorgabe des Freistaates Sachsen zugute. Danach dürfen die Erziehungsberechtigten maximal 30 Prozent an den Betriebskosten der Kindereinrichtungen beteiligt werden. Im Gemeindegebiet Zeithain waren die aktuellen Elternbeträge in den Bereichen Kindergarten und Hort höher als dieser Prozentsatz. Gleichzeitig wird im Bereich der Krippe die prozentuale Umlage von 19,40 auf 19,48 Prozent angepasst. Dadurch ergibt sich keine Änderung der Beiträge.

Konkret bedeutet das, dass ab dem 1. Januar 2022 für einen neunstündigen Krippenplatz unverändert 213,76 Euro pro Monat gezahlt werden müssen. Der monatliche Elternbeitrag für einen Kindergartenplatz (neun Stunden) senkt sich gering von 137,73 Euro aus 137,16 Euro. Auch für die Betreuung eines Hortkindes (bis 6 Stunden) muss etwas weniger ausgegeben werden. Der monatliche Beitrag ändert sich hier von bisher 74,38 Euro auf 74,06 Euro.

Ende Oktober wurde der Satzungsentwurf beim Kreisjugendamt Meißen eingereicht. Im Zuge dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die ermittelten Elternbeiträge korrekt sind. Gleichzeitig schlug die Behörde einige Änderungs- bzw. Ergänzungsanregungen vor, welche teilweise in den Satzungsentwurf aufgenommen wurden.

In der derzeitig geltenden Satzung ist der Bereich Kindertagespflege enthalten. Seit mehreren Jahren wird dieser in der Gemeinde nicht mehr bedient, da keine Tagesmutter mehr tätig ist. "Dies ist auch in Zukunft nicht zu erkennen", so die Gemeindeverwaltung Zeithain. Deshalb sei dieser Passus im aktuellen Entwurf gestrichen worden.

Auch eine Regelung zur Betreuung von Kindern über die Öffnungszeit hinaus war bisher nicht geregelt. Deshalb erfolgte im Satzungsentwurf eine Trennung und die Aufnahme des Absatzes 7 zur Regelung des Entgeltes bei einer Überschreitung über die Öffnungszeit hinaus. Zudem wurde die neunstündige Betreuung von Hortkindern während der Schulferien in die Satzung aufgenommen.