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Riesa: Wenn sich der Vater mit dem Sohn prügelt

Eine familiäre Auseinandersetzung gleitet in Gewalt ab – dennoch wird vom Gericht das Verfahren eingestellt.

Von Manfred Müller
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Ein Baseballschläger in der Aservatenkammer der Polizei. Zeugenberichten zufolge soll eine solche Waffe auch bei der Prügelei in Röderaue zum Einsatz gekommen sein. Doch weder Täter noch Opfer wollen sich daran erinnern.
Ein Baseballschläger in der Aservatenkammer der Polizei. Zeugenberichten zufolge soll eine solche Waffe auch bei der Prügelei in Röderaue zum Einsatz gekommen sein. Doch weder Täter noch Opfer wollen sich daran erinnern. © Symbolfoto/Sebastian Schultz

Riesa/Röderaue. Familienstreitigkeiten sind für die Justiz ein heikles Thema. Nicht umsonst gesteht das Gesetz Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Für enge persönliche Beziehungen ist es nicht gerade förderlich, wenn der Staat darin herumregiert. Sofern kein ernsthaftes Verbrechen vorliegt, reagieren die Rechtsorgane deshalb oft mit einer Verfahrenseinstellung.

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