Riesa/Nünchritz. Weiter können die Auffassungen in einem Prozess nicht auseinanderliegen. Da sitzt ein junger Mann wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs auf der Anklagebank. Dem Staatsanwalt erscheinen die Schilderungen des betroffenen Mädchens zu lückenhaft und widersprüchlich, weshalb er einen Freispruch beantragt hat. Das Schöffengericht glaubte jedoch der Geschädigten und verurteilte den Delinquenten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug. Ohne Bewährung. Und beide Seiten haben gute Gründe für den gegensätzlichen Blickwinkel.
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