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Schutzmaßnahme gegen Geflügelpest im Landkreis Meißen aufgehoben

Kurz vor Weihnachten hatte das Landratsamt das Ausstellen von Geflügel auf Märkten untersagt. Nicht nur das ist nun wieder zulässig.

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Geflügelschauen wie auf diesem Foto aus der Stauchaer Markthalle von 2020 waren zuletzt im Kreis Meißen verboten. Das hat sich jetzt aber geändert.
Geflügelschauen wie auf diesem Foto aus der Stauchaer Markthalle von 2020 waren zuletzt im Kreis Meißen verboten. Das hat sich jetzt aber geändert. © Sebastian Schultz

Landkreis Meißen. Die Taubenausstellung beim Gröditzer Rassegeflügelzuchtverein im Januar hatte deswegen ausfallen müssen: Am 21. Dezember vorigen Jahres hatte das Landratsamt Meißen zur Bekämpfung der Geflügelpest verschiedene Maßnahmen angeordnet. So waren Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe und andere Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel verkauft, gehandelt oder zu Schau gestellt werden, verboten.

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