Was die Flutschutzbehörde am Schloss Promnitz plant

Promnitz. Es war eine gute Nachricht für alle, die den technischen Hochwasserschutz in der Region vorangebracht sehen wollen: Anfang Juli scheiterte eine Klage vorm Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen die Flutschutzmauer, die am Schloss Promnitz geplant ist. Den Bau der Mauer hatte die Landesdirektion Sachsen im Vorjahr mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die Kläger, nach Gerichtsangaben die Eigentümer des Schlosses, hatten unter anderem aus ästhetischen Gründen Einwände gegen die Mauer erhoben. Wegen eines Fristversäumnisses der Kläger befassten sich die Bautzener Richter aber gar nicht mit den Inhalten der Klage, sondern wiesen sie aus formalen Gründen ab.
Was das für das Flutschutzprojekt heißt und wie es eigentlich aussieht – dazu hat die SZ bei der zuständigen Stelle nachgefragt, der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates, kurz: LTV.