Von Okan Bellikli
Im Freistaat Sachsen sollen künftig Amtsanwälte die Staatsanwaltschaften im Land unterstützen. Die ersten beiden beginnen zum 1. April bei den Staatsanwaltschaften Dresden und Leipzig mit ihrer Tätigkeit.
Sie sind dafür zuständig, sogenannte kleine und mittlere Kriminalität bei erwachsenen Tätern zu verfolgen. In Strafrechts- und Bußgeldfragen dürfen sie dabei eigenständig die Aufgaben eines Staatsanwaltes vor Amtsgerichten übernehmen. Das heißt, sie können eigenständig Ermittlungen führen, Anklagen erheben und Staatsanwälte vor Gericht vertreten.
Amtsanwälte sind Rechtspfleger, die eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen, die eineinhalb Jahre dauert. Außer in Bayern gibt es Amtsanwälte in allen anderen Bundesländern. Seit dem 1. März gilt in Sachsen eine Verfügung des Generalstaatsanwaltes, wonach Staatsanwälte Bagatelldelikte wie Schwarzfahren konsequenter verfolgen sollen.