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Sammelklage gegen Amazon Prime: Über 50.000 Klagen in Sachsen registriert

Der Streamingdienst Amazon Prime verärgerte viele Kunden mit Zusatzgebühren für Werbefreiheit. Die Verbraucherzentrale Sachsen geht juristisch dagegen vor.

Von Kornelia Noack
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Der Streamingdienst Amazon-Prime hat in Deutschland Millionen Kunden.
Der Streamingdienst Amazon-Prime hat in Deutschland Millionen Kunden. © dpa/Silas Stein

Dresden. Tausende Haushalte beteiligen sich an der Sammelklage gegen Amazon in Deutschland wegen des Streamingdienstes Prime Video. Bis jetzt hätten sich 50.123 Verbraucherinnen und Verbraucher ins Klageregister eingetragen, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag mit. Das Klageregister war am 23. Mai geöffnet worden. Der Klage können sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben.

Die Sammelklage ist die erste gegen den Online-Riesen in Europa. Bei etwa 17 Millionen potenziell Betroffenen geht es um ein Gesamtvolumen von bis zu 610 Millionen Euro im Jahr.

Der Streaming-Anbieter hatte seine Kundschaft vor die Alternative gestellt, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu streamen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen war das Vorgehen rechtswidrig. Andere Streamingdienste würden vormachen, wie es richtig geht und ihre Kunden vorher fragen. „Bei Amazon-Prime handelte sich aber um eine einseitige Anpassung in bestehenden Verträgen, für die Amazon die Zustimmung seiner Abonnenten hätte einholen müssen“, sagte Jurist und Verbraucherschützer Michael Hummel nach der Einführung.

Verfahren über mehrere Jahre erwartet

Hat die Sammelklage Erfolg, bekommen angemeldete Verbraucher ihr Geld zurück, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro. Das Verfahren könne laut Hummel jedoch mehrere Jahre dauern – das könne sich lohnen.

Der Sammelklage anschließen können sich alle Nutzer, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. „Das gilt sowohl für Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben als auch für Kunden, die nichts getan haben“, so Jurist Hummel. „Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen.“

Verbraucherschützer helfen bei Anmeldung

Anmelden zur Sammelklage können sich Kunden im Internet beim Bundesamt für Justiz. Wer dabei Unterstützung benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Termine können online oder telefonisch unter der Nummer 0341/696 2929 vereinbart werden.

Amazon hatte die Vorwürfe bereits Anfang des Jahres zurückgewiesen und erklärt, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben. (mit dpa)