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Sachsens Arbeitgeber sollen Daten zum Impfstatus löschen

Die neue Datenschutzbeauftragte in Sachsen fordert Unternehmen und Behörden auf, gesammelte Personendaten zur Corona-Pandemie zu vernichten.

Von Lucy Krille
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Arbeitgeber dürfen den Corona-Impfstatus ihrer Beschäftigten nicht mehr abfragen. Die sächsische Datenschutzbeauftragte erinnerte die Arbeitgeber nun daran, die Personendaten zu löschen.
Arbeitgeber dürfen den Corona-Impfstatus ihrer Beschäftigten nicht mehr abfragen. Die sächsische Datenschutzbeauftragte erinnerte die Arbeitgeber nun daran, die Personendaten zu löschen. © dpa/Zacharie Scheurer

Unternehmen und Behörden sollen Daten, die während der Corona-Pandemie erhoben wurden, vernichten. Das teilte Juliane Hundert bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2021 der sächsischen Datenschutzbehörde am Dienstag mit. Bei Verstößen kann die Behörde ein Bußgeld verhängen.

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