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Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst verabschiedet

Im Sächsischen Landtag wurde am Mittwoch ein Gesetz zur Verfassungstreue von Beamten verabschiedet. Damit kann der Freistaat künftig unter anderem Polizisten beim Verfassungsschutz überprüfen lassen.

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Sitzung des Sächsischen Landtages in Dresden.
Sitzung des Sächsischen Landtages in Dresden. © Robert Michael/dpa

Dresden. Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch ein Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst verabschiedet. Es sieht unter anderem für Polizisten und Justizbeschäftigte vor der Berufung ins Beamtenverhältnis eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor.

"Unsere freiheitliche Demokratie braucht die überzeugtesten Demokratinnen und Demokraten in den staatlichen Institutionen. Sie darf deshalb kein Nachtwächterstaat sein, wenn es um die Bewahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geht", erklärte Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann. Vor allem Beamte in leitenden Positionen und in besonders sensiblen Bereichen müssten hinsichtlich ihrer Verfassungstreue über jeden Zweifel erhaben sein.

"Wir wollen mit dem Gesetz diejenigen stärken, die jeden Tag im Dienst bei Polizei und Justizvollzug für unsere freiheitliche Demokratie einstehen und diesen Rechtsstaat mit Leben füllen. Wir wollen diejenigen aus dem Staatsdienst raushalten, die versuchen, unsere Demokratie aus dem Maschinenraum heraus zu bekämpfen oder sie verächtlich machen", sagte SPD-Innenexperte Albrecht Pallas.

Zudem wird mit dem Gesetz die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten eingeführt. Lippmann kommentierte das so: "Es ist eine kleine Plakette auf der Uniform, aber ein großer Schritt für die Transparenz der Polizeiarbeit in Sachsen."

So würden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt und gleichzeitig Polizeibedienstete vor pauschalen Vorwürfen und Generalverdächtigungen bewahrt. "Denn wenn individuelles Fehlverhalten identifizierbar wird, entlastet das die anderen Mitglieder der Einheit." (dpa)