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Stolpener Weihnachtsmobil-Bomber muss hinter Gitter

Das Pirnaer Gericht legte dem 23-jährigen Angeklagten zwei Taten zur Last. Eine hat er gestanden, aber nicht bereut.

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Am 14. Dezember 2021 wurde das Weihnachtsmannmobil in Stolpen gesprengt. Der Tatverdächtige stand nun vor Gericht.
Am 14. Dezember 2021 wurde das Weihnachtsmannmobil in Stolpen gesprengt. Der Tatverdächtige stand nun vor Gericht. © Marko Förster

Ein 23-jähriger mutmaßlicher Sprengsatz-Zündler soll zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Pirna verurteilte den Mann aus Stolpen wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung in zwei Fällen. Der Vorsitzende Richter sah es – nachdem er zahlreiche Zeugen gehört hatte - als erwiesen an, dass der Angeklagte bei den Detonationen mit illegalen Böllern einen erheblichen materiellen und immateriellen Schaden angerichtet habe, sich entsprechend vorliegender Indizien der Ermittler dafür verantworten müsse und sprach ihn schuldig.

Laut den Erkenntnissen der Polizei soll der Beschuldigte am 13. November 2021, gegen 3.45 Uhr morgens, an der Bundesstraße B98 Schmölln-Putzkau im Landkreis Bautzen eine Blitzersäule außer Gefecht gesetzt haben. Der Tatverdächtige zerschlug nach Polizeiangaben zuerst die Schutzscheiben vor der Linse mittels roher Gewalt. In das Loch sei Pyrotechnik gesteckt und gezündet worden.

Nach dem Anschlag auf das Weihnachtsmannmobil in Stolpen war das Entsetzen groß. Die Tat am 14. Dezember 2021, hatte der junge Mann vor Gericht eingeräumt, nachdem ihn Zeugen mit ihren Aussagen belasteten und der Kripo-Ermittler mit Beweisen konfrontierte. Gegen 22 Uhr hatte der damals 21-jährige Stolpener einen Tschechenböller unter die Behausung des Weihnachtsmannes gelegt und den historischen QEK junior in die Luft gejagt.


Der Angeklagte Arno K. verlässt nach dem Urteilsspruch das Justizgebäude in Pirna.
Der Angeklagte Arno K. verlässt nach dem Urteilsspruch das Justizgebäude in Pirna. © Daniel Förster

Der Beschuldigte wurde nach den Ermittlungen der Polizei und nach dem Verfahren am Amtsgericht Pirna nach Erwachsenenstrafrecht zu zwei Jahre Haft ohne Bewährung verurteilt. Jugendstrafrecht anzuwenden – wie es sein Verteidiger gefordert hatte – käme nicht in Frage, da der Angeklagte die Taten – wenn auch nur wenige Tage – nach seinem 21. Geburtstag begangen hatte. Der Richter war davon überzeugt, dass die Vorwürfe der Anklage in beiden Fällen zutreffend sind und K. für die Taten verantwortlich ist. Er hatte dem Angeklagten während dem Prozess – wie er wörtlich sagte - eine „Goldene Brücke“ gebaut und auf ein umfangreiches Geständnis gehofft. Dass hätte sich strafmildernd ausgewirkt und eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Der Angeklagte zeigte jedoch vor Gericht weder Reue, noch brachte er eine Entschuldigung über die Lippen.

Das Urteil vom Amtsgericht Pirna ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte könne innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen. (df)