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Stolpener Grundstückseigentümer müssen mehr zahlen

Andere Städte halten sich mit Steuererhöhungen zurück. Trotzdem sind die Stolpener im Vergleich zu anderen aber noch richtig gut dran.

Von Anja Weber
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Ab diesem Jahr müssen Grundstückseigentümer in Stolpen mehr zahlen.
Ab diesem Jahr müssen Grundstückseigentümer in Stolpen mehr zahlen. © Steffen Unger

Höhere Steuern und Gebühren kommen bei Einwohnern nicht gut an. Vielleicht hat der Stolpener Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung jetzt einer Erhöhung zugestimmt und die Entscheidung nicht dem Nachfolger von Bürgermeister Uwe Steglich (FDP) überlassen. Schließlich kommt es nicht gut an, wenn die erste Amtshandlung eines neuen Bürgermeisters gleich der Griff in die Taschen seiner Einwohner ist. Sicher ist aber, dass die Stadt von der Rechtsaufsichtsbehörde, also dem Landratsamt, die Aufforderung bekommen hat, bis 2024 mehr Geld aus der Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Und da ist vorgeschrieben, wie das zu geschehen hat, also eben auch mittels Steuererhöhungen.

Die Stadt Stolpen hat zuletzt die Grundsteuer A, also für landwirtschaftliche Flächen, und die Gewerbesteuer im Jahr 2010 erhöht und die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke 2012. Deshalb sei es jetzt wohl an der Zeit gewesen, diese anzupassen. Natürlich, um vor allem die Einnahmesituation der Stadt Stolpen ein wenig zu verbessern, sagt Bürgermeister Uwe Steglich. Die Steuererwartungen und prognostizierten Schlüsselzuweisungen hätten durch die Pandemie einen erheblichen Dämpfer erlitten. Gegenüber dem Finanzplan von 2020 zeichneten sich für die Jahre 2021 bis 2023 einige Rückgänge ab, bei den Steuern ein Minus von 614.500 Euro und bei den Schlüsselzuweisungen ein Minus von etwa 1,9 Millionen Euro.

Im Haushaltsplan von 2022 ist die Stadt ursprünglich von einem generellen Minus in Höhe von 400.400 Euro ausgegangen. Durch die beschlossenen Steuererhöhungen kann diese Minus leicht verringert werden. Im Plan steht das nun bei 221.600 Euro. Erst im Jahr 2024 geht man dann wieder von einem höheren Plus aus, also etwa 104.100 Euro. Kein Wunder, dass die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung da auf die Finger klopft. Deren Vorschlag lautete, die Grundsteuer A von erst 290 v.H. auf 320 v.H. zu erhöhen und die Grundsteuer B von 395 v.H. auf 435 v.H. Die Gewerbesteuer sollte nach dem Willen der Verwaltung von 390 v.H. auf 430 v.H. steigen. Den Fraktionen von CDU und Wählervereinigung war das zu hoch. Sie kamen mit einem eigenen Vorschlag. Dieser besagte, die Grundsteuer A auf 310 v.H., Grundsteuer B auf 430 v.H. und Gewerbesteuer auf 395 v.H. festzusetzen. Das wurde dann auch mehrheitlich so angenommen.

So wirken sich die neuen Steuersätze aus

Die Erhöhung der Hebesätze im Bereich der Grundsteuer A bringen 6.564 Euro mehr in die Stadtkasse. Sie verteilen sich auf eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Flächen und bedeutet eine Mehrbelastung von 10,3 Prozent insgesamt. Der Landwirt muss somit umgerechnet auf einen Hektar 1,08 Euro mehr pro Jahr zahlen.

Etwa 49.500 Euro mehr pro Jahr nimmt die Stadt von den Grundstückseigentümern durch die Erhöhung der Grundsteuer B ein. Auch diese Kosten verteilen sich auf eine Vielzahl von Abgabepflichtigen, wie Eigentümer und Mieter. Die Mehrbelastung liegt hier bei 10,1 Prozent gegenüber 2021. Für ein bebautes Grundstück heißt das konkret knapp 22 Euro mehr pro Jahr.

Kommen die Gewerbesteuereinnahmen wie geplant, sind das 90.623 Euro mehr in der Stadtkasse als vorgesehen. Für einen Gewerbetreibenden mit einem Gewinn von rund 25.500 Euro wäre das eine Gewerbesteuer in Höhe von etwa 136 Euro. Die Mehrbelastung wären 14 Euro auf 25.500 Euro Gewinn.

Das bezahlen Grund- und Landeigentümer woanders

Sollten die Stolpener jetzt über mehr Kosten stöhnen, können sie aber im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden noch froh sein, dass ihnen die Stadtverwaltung nicht noch tiefer in die Taschen greift.

  • Grundsteuer A:

Pirna: 350 v.H., Bad Gottleuba-Berggießhübel: 355 v.H., Sebnitz: 380 v.H., Neustadt: 320 v.H., Bad Schandau: 360 v.H., Hohnstein: 305 v.H., Stadt Wehlen: 375 v.H., Lohmen: 330 v.H., Heidenau: 295 v.H., Bischofswerda: 425 v.H.

  • Grundsteuer B:

Pirna: 440 v.H., Bad Gottleuba-Berggießhübel: 445 v.H., Sebnitz: 460 v.H., Neustadt: 420 v.H., Bad Schandau: 460 v.H., Hohnstein: 420 v.H., Stadt Wehlen: 465 v.H., Lohmen: 420 v.H., Heidenau: 430 v.H., Bischofswerda: 420 v.H.

  • Gewerbesteuer:

Pirna: 400 v.H., Bad Gottleuba-Berggießhübel 430 v.H., Sebnitz: 430 v.H., Neustadt: 400 v.H., Bad Schandau: 450 v.H., Hohnstein: 430 v.H., Stadt Wehlen: 465 v.H., Lohmen: 410 v.H., Heidenau: 425 v.H., Bischofswerda: 425 v.H.