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Schimanskis neue Heimat

Warum die polnische Minderheit in Deutschland nicht die gleichen Rechte hat wie die deutsche Minderheit in Polen.

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Von Paul Flückiger,SZ-Korrespondent in Warschau

Wären die Kaczynskis noch an der Macht, so drohte zum 20. Jahrestag des deutsch-polnischen „Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ am 17. Juni das totale Fiasko. Polens Rechtsnationale nämlich fordern seit Jahren zusammen mit einigen Polonia-Vertretern in Deutschland den Status einer nationalen Minderheit für die Polen in Deutschland.

Für die gegenwärtige, liberale Regierung unter Donald Tusk ist dies kein Problem. Die Pragmatiker an der Weichsel wollen sich mit einer Verbesserung der Situation der laut unterschiedlichen Schätzungen bis zu zwei Millionen Polen in Deutschland zufriedengeben. Weitgehend unumstritten sind die Finanzierung eines gemeinsamen Hauptstadtbüros aller Polenverbände Deutschlands durch die Bundesregierung, die Schaffung einer Forschungs- und Museumsstelle im „Polnischen Haus“ in Bochum sowie die Rehabilitierung der von den Nazis nach 1939 verfolgten Mitglieder des 1922 gegründeten „Bundes der Polen in Deutschland“.

Entschädigungen ungeklärt

Ungeklärt bleiben einstweilen Entschädigungsforderungen über 350 bis 400 Millionen Euro für die von den Nazis enteigneten Vereinsimmobilien sowie Bankguthaben. Ganz vom Tisch ist damit die Frage der Anerkennung der Polen als nationale Minderheit in Deutschland allerdings nicht. Der streitbare Rechtsanwalt Stefan Hambura, der im Alter von zehn Jahren mit seinen Eltern aus Polen nach Deutschland ausgewandert war, hatte diese Forderung im August 2009 im Namen des gewichtigen „Bundes der Polen in Deutschland“ in einem offenen Brief an Angela Merkel erhoben. Und damit vor allem in Polen viel Schaum geschlagen.

Ein Regierungswechsel in Polen – im Oktober sind Wahlen – könnte der Forderung schnell Aktualität verleihen. In dieser Frage gäbe es überhaupt keinen Verhandlungsspielraum, winken deutsche Regierungsvertreter ab. Die Bundesregierung besteht seit Jahren darauf, dass es sich bei den Polen in Deutschland nicht um eine Volksgruppe mit einem „angestammten Siedlungsgebiet“ handle, wie es das Grundgesetz vorschreibt. Die deutsche Minderheit in Polen und die polnische in Deutschland könnten daher nicht auf die gleichen Rechte sowie eine Symmetrie pochen.

Daran hat nach Berliner Ansicht auch der Beitritt zum Rahmenabkommen des Europarates über den Minderheitenschutz nichts geändert. Denn das Abkommen erlaubte ausdrücklich unterschiedliche nationale Ausformulierung. Sämtliche vier anerkannten nationalen Minderheiten – Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma – sind spätestens seit dem Mittelalter in Deutschland ansässig. Die dänische Minderheit beruht auf einer Grenzverschiebung im Jahre 1864.

Die Polen dagegen pochen vor allem auf die Tatsache, dass sie vor Hitlers Überfall auf Polen im September 1939 als nationale Minderheit (wie übrigens auch die Litauer) anerkannt wurden.

Viele polnische Namen

So weist man darauf hin, dass Hunderttausende Polen vor langer Zeit im Zuge der Teilungen nach 1772 an Rhein und Elbe gezogen waren. Viele Familiennamen im Ruhrgebiet sind polnischen Ursprungs – Schimanski ist nur ein Beispiel dafür –, auch wenn ihre Träger nicht mehr polnisch sprechen und die Namen längst eingedeutscht wurden. Für den Anwalt Hambura ist alles eine Frage des politischen Willens. Auch die Sinti und Roma hätten kein angestammtes Siedlungsgebiet, dennoch seinen sie als nationale Minderheit in Deutschland anerkannt, moniert er.