Dresden
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Schnell-Urteil gegen Hakenkreuzschmierer

Die jungen Männer sollen auf dem Vorplatz der Gläsernen Manufaktur in Dresden Hakenkreuze, eine SS-Rune und Parolen gegen die Polizei gesprüht haben.

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© Symbolfoto: SZ/Fabian Deicke

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurden zwei Deutsche im Alter von 20 und 21 Jahren am 12. Dezember durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung verurteilt. Gegen den 21-Jährigen wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen verhängt. Der 20-Jährige wurde als Heranwachsender zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 16. November gegen 15.35 Uhr auf den steinernen Vorplatz der Gläsernen Manufaktur in Dresden mit roter und schwarzer Farbe vier  Hakenkreuzdarstellungen von jeweils einem mal einem Meter Größe, eine SS-Rune in der Größe von einem mal 0,8 Metern sowie gegen die Polizei gerichtete Parolen in der Größe von einem mal 15 Metern aufgesprüht zu haben.

Die Schmierereien konnten von einer unübersehbaren Zahl von Passanten wahrgenommen werden. Die Beschuldigten verursachten durch ihr Handeln einen Reinigungsaufwand von mindestens 1.600 Euro.

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SZ)

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