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Schreie wie im Horrorfilm

Ein Arbeitsloser schlägt mit einem Maurerhammer auf eine Sozialarbeiterin des Jobcenters ein – jetzt steht er wegen Mordversuchs vor Gericht.

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© dpa

Am Morgen des 21. Mai platzt Jan N. der Kragen. Weil er ständig Ärger mit dem Leipziger Jobcenter hat und sein Hartz-IV-Satz gekürzt werden soll, läuft er mit einem Hammer bewaffnet ins Zimmer seiner Sachbearbeiterin. Er geht geradewegs auf Pia K. zu und schlägt immer wieder brutal auf ihren Kopf ein. Ihre Versuche, die Schläge des Arbeitslosen abzuwehren, sind erfolglos. Seit gestern steht der 34-Jährige wegen versuchten Mordes vor dem Leipziger Landgericht. Er habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Wut, Rache und Hass seien seine Mordmotive, sein Opfer sei völlig überrascht und arglos gewesen. Kurz vor der Tat hatte er noch einen Job als menschenunwürdig abgelehnt: Er sollte Müll in Grünanlagen einsammeln – mit „Pennerwerkzeug“, wie er sich ausdrückt. Als Sanktion für die Verweigerung kündigte man ihm an, seine Bezüge drei Monate lang um 30 Prozent zu kürzen.

Sie habe gerade am Schreibtisch gesessen und noch seinen hasserfüllten Blick gesehen als er zur Tür hereinkam, erzählt die 52-Jährige nun vor Gericht. Kurz noch habe sie auf ihren Computer geschaut, dann habe er schon neben ihr gestanden und mit dem Hammer in einer Plastiktüte zugeschlagen.

Die Sozialarbeiterin hat den Angriff mit lebensbedrohlichen Schädelbrüchen, Platzwunden und Glück überlebt, eine Woche verbrachte sie im Krankenhaus. Demnächst werden ihr Titanplatten aus dem Kopf operiert, die man ihr im Mai eingesetzt hat. Seit dem Angriff ist sie in psychologischer Betreuung. In dem Arbeitsamt will sie nie wieder arbeiten.

Womöglich hat sie es nur dem beherzten Eingreifen eines jungen Arbeitslosen zu verdanken, dass sie heute noch lebt. Der 37-jährige Bauarbeiter Stefan Thümmler war gerade zur Beratung im Nebenraum als er „Schreie wie in einem Horrorfilm“ hörte, sagt er vor Gericht. Er stürzte damals mit seiner Sachbearbeiterin in das Nachbarzimmer, schob die Mitarbeiterin beiseite und packte den Mann von hinten kräftig an den Armen. Wie starr und ganz ruhig sei Jan N. dann gewesen, habe noch etwas von einem Scheck gebrabbelt, aber nicht mehr geschlagen, erzählt der Retter. Schließlich führte der Wachdienst des Hauses den Angreifer ab und übergab ihn der Polizei. Pia K. lag zu der Zeit blutüberströmt auf dem Fußboden des Büros.

Vor der Verhandlung hat der Angeklagte seine Tat gestanden. Vor Gericht aber schweigt er. Das sei wohl auch besser, deutet sein Anwalt Malte Heise an. Sein Mandant könnte sonst mit Worten erneut zuschlagen. Jan N. habe ständig in Konflikt mit der Behörde gelebt, er fühlte sich schikaniert und bedrohte deren Mitarbeiter.

N. war zum Zeitpunkt seiner Tat bereits wegen einer Pfefferspray-Attacke im Arbeitsamt vorbestraft und durfte eigentlich nur noch in Begleitung des Sicherheitsdienstes das Haus betreten.

Offenbar lebt der Mann, der nach eigenen Angaben keinen Beruf hat, immer mit dem Gefühl, ungerecht behandelt zu werden. Sein Anwalt sieht daher auch keine Chance, eine Erklärung für ihn abgeben.

An der Schuldfähigkeit des Angeklagten sind indes keine Zweifel laut geworden. Kurios an dem Fall ist aber noch ein anderes Detail: Aus Datenschutzgründen war seine Beraterin Pia K. weder über die Vorstrafe noch die erbosten Anrufe von Jan N. wegen der angedrohten Kürzung der Bezüge informiert. Dem Angeklagten droht jetzt eine langjährige Haftstrafe. Noch im November soll das Urteil fallen.