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Taschenrechner kostenlos

Schulbücher, Atlanten, Taschenrechner und Kopien werden ab dem neuen Schuljahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Das hat das Kultusministerium festgelegt.

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© dpa

Dresden. Schulbücher, Atlanten, Taschenrechner und Kopien werden ab dem neuen Schuljahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Das hat das Kultusministerium in einer Verordnung zur Lernmittelfreiheit festgelegt. „Zusammen mit dem neuen Schulgesetz schaffen wir dadurch mehr Rechtssicherheit“, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU). Die Lernmittelfreiheit wird in Sachsens Verfassung garantiert.

Nach der Verordnung müssen die Träger öffentlicher Schulen alle Gegenstände und Arbeitsmaterialien kostenfrei zur Verfügung stellen, die Schüler für die Teilnahme am Unterricht benötigen. Dazu zählen Atlanten, Wörterbücher, Text- und Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke. Unter die Lernmittelfreiheit fallen auch grafikfähige Taschenrechner. Sie sind an Gymnasien ab der 8. Klasse erforderlich, an beruflichen Gymnasien ab Klassenstufe 11. Die Taschenrechner werden von den Schulen angeschafft und den Schülern leihweise überlassen.

Die Eltern müssen auch in Zukunft für die Ausstattung ihrer Kinder zahlen, also für Schreib-, Zeichen- und Malutensilien, Lineal, Zirkel, geometrisches Dreieck, Hefte und Hefter. Auch der Schulranzen, Schul- und Sporttaschen sowie Sport- und Schwimmbekleidung sind nicht als Lernmittel definiert. Das gilt auch für Musikinstrumente, die nicht auf der Grundlage der Bildungsstandards und Lehrpläne für den Unterricht erforderlich sind.

Die Lernmittelfreiheit wurde im neuen Schulgesetz klar geregelt. Das war durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen nötig. (SZ/sca)