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Schusswaffen unterm Ehebett

Einem Feuerwehrmann aus Meißen können Brandstiftungen im Wettiner Wald nicht nachgewiesen werden. Ins Gefängnis muss er trotzdem.

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© Robert Michael

Von Jürgen Müller

Meißen/Landkreis. Die hochschwangere Ehefrau des Angeklagten verlässt fluchtartig den Gerichtssaal des Landgerichtes Dresden. Soeben hat die Vorsitzende der 14. Großen Strafkammer Michaela Kessler das Urteil gegen den Mann der Schwangeren verkündet. Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie unerlaubten Besitzes von Waffen und Sprengstoff verurteilt ihn das Gericht am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Wegen der langen Verfahrensdauer – die Verhandlung begann schon einmal vor eineinhalb Jahren, musste aber ausgesetzt werden – wurden dem Angeklagten zwei Monate als verbüßt angerechnet.

Dem 45-jährigen Meißner Feuerwehrmann wurden auch drei Brandstiftungen angelastet. Er soll laut Anklage unter anderem am 18. August 2011 einen Dachstuhlbrand im Haus Neugasse 5 in Meißen gelegt haben. Auch wegen zweier weiterer kleiner Brände in Meißen und Luga war er angeklagt. Doch wegen der Brandstiftungen musste der Angeklagte freigesprochen werden. Es gab zwar viele Indizien, dass er der Täter war, doch diese reichten nicht, um ihm die Urheberschaft mit der Sicherheit nachzuweisen, die eine Verurteilung gerechtfertigt hätte, sagt Staatsanwalt Ingolf Wagner in seinem Plädoyer und fordert in diesem Punkt ebenfalls Freispruch. „Es ist ein ziemliches Stochern im Nebel. Zwar gibt es Verdachtsmomente. Sie haben sich auffällig verhalten und es spricht einiges dafür, dass Sie es waren. Sicher nachzuweisen ist es aber nicht“, so die Vorsitzende bei der Urteilsbegründung.

Ins Visier der Ermittler war der Meißner wegen mehrerer Brände im Wettiner Forst geraten. Auch hier galt er zunächst als Tatverdächtiger, sein Handy wurde überwacht. Es stellte sich heraus, dass er sich tatsächlich stets in der Nähe von Brandorten aufhielt. Allerdings gab es keinen Nachweis, dass bei den Bränden Brandsätze eingesetzt wurden, die der Angeklagte besaß. „Die Ermittlungen zum Wettiner Forst endeten ohne Beschuldigten“ stellt der Staatsanwalt fest. Deshalb konnten diese Taten auch nicht angeklagt werden.

Gefunden wurden aber bei der Wohnungsdurchsuchung mehrere Waffen, die der Sportschütze nicht besitzen durfte. Eine davon oder deren Teile fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, so ein israelisches Sturmgewehr vom Typ „Uzi“, wie es die Bundeswehr benutzt. Auch der Lauf einer Kriegswaffe sowie eine schussbereite Kalaschnikow wurden unter dem Ehebett des Angeklagten gefunden. Diese Waffe war aber umgebaut, nur noch für Einzelschuss geeignet und gilt daher nicht mehr als Kriegswaffe. Der Angeklagte besaß auch scharfe Munition, unter anderem 565 Patronen Leuchtspurgeschosse. Auch ein Vorderlader-Revolver und ein verbotenes Springmesser förderten die Ermittler zutage. Im Keller des Mietshauses lagerte er zudem 1,8 Kilogramm Schwarzpulver und eine Stange gewerblichen Sprengstoffs.

Er sei ein Waffennarr gewesen, habe ein technisch bedingtes Interesse an den Waffen gehabt, sagt der frühere Waffenwart der Bundeswehr. „Heute ist mir das schleierhaft“, so der Angeklagte. Die Uzi habe er schon 1994 erworben. Seine Lebensumstände hätten sich seitdem geändert. Heute würde er dies nicht mehr machen, sagt er. Der Staatsanwalt nimmt ihm das nicht ab. „Sie hatten Jahre Zeit, die Waffen zu vernichten, haben es aber nicht getan“, wirft er ihm vor. Auch seine Frau und sein damals siebenjähriger Sohn hatten mitgemacht. Das ist es auch, was ihm das Gericht ankreidet. „Gegen Sie spricht, dass die Waffen und die Munition frei in der Wohnung herumlagen, auch ihre Frau und ihr Kind Zugriff hatten“, so die Vorsitzende Richterin. Das Gericht gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte seine Affinität für Waffen abgelegt habe.

Geht man davon aus, dass Verurteilte, die das erste Mal in Haft müssen, in der Regel nach zwei Dritteln der Strafe entlassen werden und zwei Monate als verbüßt gelten, müsste der Meißner bei Rechtskraft des Urteils noch 18 Monate ins Gefängnis. Dann gilt auch als sicher, dass er seinen Waffenschein verliert. Auch ein Wiedereintritt in die Feuerwehr dürfte ausgeschlossen sein. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, es ist Revision möglich. Verteidiger Bernd Lehmann kündigte an, die Rechtsmittel auszuschöpfen.