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Stolpen: Ferkelmast ist in aller Nasen

Die Stadt Stolpen fordert ein sofortiges Einschreiten des Landratsamtes. Und die Behörde soll dem Anlagenbetreiber Auflagen erteilen.

Von Anja Weber
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In der ehemaligen Schweinemastanlage in Langenwolmsdorf werden Ferkel gezüchtet.
In der ehemaligen Schweinemastanlage in Langenwolmsdorf werden Ferkel gezüchtet. © Daniel Förster

Der jetzige Zustand könne und dürfe im Interesse der Anwohner nicht mehr geduldet werden, sagt Stolpens Bürgermeister Uwe Steglich (FDP). Hier sei zwingend ein schnelles behördliches Einschreiten unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten geboten.

Bereits im August 2020 hätte die Stadt das Umweltamt auf die Probleme mit der Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Schweinemast hingewiesen und um ein Einschreiten des Landratsamtes gebeten. Jetzt hätten sich die damaligen Vermutungen der Stadt hinsichtlich einer wesentlichen Verschlechterung des Zustands leider bestätigt.

"Die Beschwerden können wir bestätigen. Selbst der Anlagenbetreiber hat mittlerweile vermutlich selbst erkannt, dass der Betrieb der Anlage in Größenordnungen Probleme bereitet. Die bloße Erkenntnis hilft allerdings den Anliegern nicht weiter", sagt Bürgermeister Steglich.

Endlich ein Zeichen setzen

Die Stadt Stolpen fordert das Landratsamt unverzüglich auf, dem Betreiber der Anlage Auflagen zu erteilen. Und welche das sind, hat der Bürgermeister aufgelistet. Der Anlagenbetreiber soll aufgefordert werden, in die Lüftungsanlage sofort eine zertifizierte Abluftreinigungsanlage einzubauen sowie die Güllelagerung ausschließlich in abgedeckten und normgerechten Behältern vorzunehmen.

Außerdem soll das Landratsamt den Betreiber auffordern, dass bis zur Umsetzung der Auflagen der Betrieb der Anlage einzustellen ist. Uwe Steglich geht davon aus, dass diese Forderungen sogar bei laufendem Betrieb erledigt werden könnten. Es müsse nur endlich gefordert werden. Eine entsprechende schriftliche Aufforderung ging bereits am Mittwoch ans Landratsamt. Hier müsse endlich ein Zeichen gesetzt werden.

Güllebehälter damals nicht bestätigt

Nicht nur das Landratsamt, auch der Betreiber müsse tätig werden. Der Bürgermeister weist aber auch darauf hin, dass der Anlagenbetreiber schon im April 2029 den Bau einer Abluftreinigungsanlage sowie eines geschlossenen Güllebehälters mittels Anzeige beim Landratsamt beantragt hatte. Wegen der schlechten Stimmung unter den Anwohnern ihm gegenüber hatte er den Bauantrag für die Reinigungsanlagen selbst zurückgezogen. Der Bau des Güllebehälters wurde durch das Landratsamt nicht bestätigt und stattdessen auf ein immissionsschutzrechtliches Verfahren hingewiesen. Das wiederum hatte der Anlagenbetreiber nicht angestrengt.

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