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Sechs Bewerbungen für immaterielles Kulturerbe aus Sachsen

Die Sachsen streben nach Aufnahme ins Weltkulturerbe - vor allem mit Musik. Aber auch die Sorben und die Köhler nehmen für sich in Anspruch, mit ihren Traditionen kulturelles Erbe zu verkörpern.

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Dresden. Sechs Institutionen aus Sachsen wollen zum immateriellen Kulturerbe der Unesco gehören. Außerdem gingen bis zum Ablauf der Frist am Samstag noch fünf länderübergreifende Anträge mit sächsischer Beteiligung ein. Kunstministerin Sabine von Schorlemer (parteilos) wertete die Anträge am Montag als Beleg für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen: „Das immaterielle Kulturerbe repräsentiert eine lebendige Alltagskultur, die von Generation zu Generation weitergegeben wird“, sagte die Ministerin. Dadurch werde auch ein Gefühl von Zugehörigkeit und Identität vermittelt.

Der Landesverband der Bergmann-, Hütten- und Knappenvereine will die vor allem im Erzgebirge beliebten Bergparaden zum Kulturerbe machen. Das Museum für Druckkunst Leipzig verweist auf Drucktechnik, die Stadt Markneukirchen auf den Musikinstrumentenbau. Die 1548 gegründete Sächsische Staatskapelle Dresden (vormals Hofkapelle) macht die lange Tradition des Orchesters geltend - es existiert seit der Gründung ohne Unterbrechungen. Der Leipziger Synagogalchor will mit seinem Repertoire aus jüdischer Musik punkten, die Stiftung Musica Sacra Saxoniae mit der Tradition sächsischer Knabenchöre.

Zwei Vorschläge werden ausgewählt

Eine sächsische Mitwirkung erfolgt beim Antrag des Europäischen Köhlervereins mit Sitz in Eibenstock. Der Bund Lausitzer Sorben (Domowina) möchte die Bräuche und Feste der Sorben zum Kulturerbe erheben. Ferner geht es um den Genossenschaftsgedanken, die deutsch-polnische Versöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg und die Pflege der Chormusik in deutschen Laienensembles.

Das Kunstministerium leitet die Bewerbungen nun an den Sächsischen Kultursenat weiter. Er soll bis Anfang April 2014 bis zu zwei aussichtsreiche Bewerbungen benennen und dem Ministerium zur Übergabe an die Deutsche Unesco-Kommission empfehlen. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in das bundesweite Verzeichnis präsentiert. Die deutschen Nominierungen können frühestens im März 2015 bei der Unesco eingereicht werden, hieß es.

Deutschland gehört seit dem 10. Juli zu den Vertragsstaaten des Unesco-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Es fördert und erhält überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde oder Handwerkstechniken. (dpa)