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Seit zwei Jahren ein Fall für die Richter

Für einen weiteren Kilometer des Striegistalradweges liegt Baurecht vor. Trotzdem kann nicht gebaut werden.

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©  dpa (Symbolbild)

Roßwein/Striegistal/Hainichen. Immer wieder werden die Bestrebungen der Initiative „Pro Striegistalradweg“ ausgebremst. Vor zwei Jahren sah es zumindest für den Bauabschnitt zwischen Crumbach und Kratzmühle schon einmal ganz gut aus. Damals wurde ein positiver Planfeststellungsbeschluss gefasst, der eigentlich sofortiges Baurecht einräumt.

Das ist zwar nur ein Teilstück von einem Kilometer Länge, dennoch aber ein nicht unwesentliches Stück. „Umweltverbände haben gegen den Beschluss jedoch geklagt“, sagt Rainer Merkel, der Chef der Radwegbefürworter.

Begründet wird die Klage damit, dass der Radweg durch ein sogenanntes FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) führt, in dem sich zahlreichen Pflanzen und Tiere nach der Schließung der Bahnstrecke ihren Lebensraum zurückerobert haben. Die könnten sich nun vom Menschen gestört fühlen, wenn der auf der ehemaligen Bahntrasse entlangradelt. Das zumindest befürchten die Umweltaktivisten und fordern unter anderem Schutzzäune – auch auf dem „restlichen“ Abschnitt, für den gerade das Planfeststellungsverfahren läuft.

„Seit etwa zwei Jahren liegen die Akten nun am Verwaltungsgericht in Chemnitz. Wann sie dort aufgerufen werden, ist völlig unklar“, so Rainer Merkel. Das bestätigt Richter Rüdiger Thull. „Das Verfahren ist seit dem 22. August 2017 hier anhängig“, teilte er auf Anfrage mit. Der klagende Umweltverband rüge die Verletzung von Umweltvorschriften, da der geplante Radweg durch ein FFH-Gebiet führt. Dass Umweltverbünde Planfeststellungsbeschlüsse anfechten, sei nicht unüblich, so Thull. Wie oft das passiert, konnte er allerdings nicht mit Zahlen belegen.

Auch darüber, wie lange es noch bis zu einer Verhandlung dauert, sagte er nichts Konkretes. „Das ist von verschiedenen Umständen abhängig“, so Thull. (DA/br/sig)