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Sexualstraftäter aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Der Angeklagte ist ein bereits verurteilter Sexualstraftäter. Aber die Aussagen des Opfers sind nicht glaubhaft.

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Von Peter Schmieder

Ostrau. Vor dem Landgerichtes Chemnitz hat das Berufungsverfahren gegen den vorbestraften Sexualstraftäter Steffen K. aus Ostrau stattgefunden. Das Urteil des Amtsgerichtes Döbeln vom 26. August 2009 hat in Chemnitz seine Wirksamkeit verloren. Der Arbeitslose kommt auf Bewährung frei. Der Vorwurf: K. habe im Dezember 2007 die damals 15-jährige Marion E. gegen Zahlung von geringen Geldbeträgen zum Geschlechtsverkehr verführt. „Einen Zehner hat er mir danach hingelegt“, so das Mädchen. In der Wohnung eines Freundes soll der Übergriff stattgefunden haben.

Zeugin psychisch krank

Am Amtsgericht Döbeln hat die Zeugenaussage des Mädchens zu Verurteilung von Steffen K. geführt. Drei Jahre und vier Monate Freiheitsentzug hätte K. absitzen sollen. Der 47-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft. K. hat wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen im Jahr 2003 bereits eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe verbüßen müssen. Nur wenige Monate nach der Entlassung im Juli 2007 soll er sich wieder an einer Minderjährigen vergangen haben. Sowohl Staatsanwalt Swen Schumann und Pflichtverteidiger Dirk-Hennig Deich hatten nach dem Döbelner Urteil eine Berufungsverhandlung angestrebt. „Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe angesetzt“, erläutert Schumann. Steffen K. hat die Tat weiter aufs heftigste bestritten: „Alles an den Haaren herbeigezogen.“ Man habe lediglich ein paar Bier getrunken und gequatscht. „Ich hab ihr 20 Euro geliehen, damit sie nach Hause fahren kann“, schildert der Angeklagte den betreffenden Abend.

Beim zweiten Treffen in derselben Wohnung, habe er lediglich das Geld zurückverlangt – ohne körperliche Gegenleistungen. Die Aussage des Mädchen stand bei der Berufung auf dem Prüfstand. Das Opfer ist der einzige Haupt- und Belastungszeuge. Das junge Mädchen hat aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen können. Marion E. ist offenbar psychisch krank. Das Mädchen lebt im „Waldhaus Noschkowitz“, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit schwersten psysischen Störungen und Erkrankungen. Ihre Aussage sei nach Einschätzung zweier Sachverständiger als nicht glaubhaft einzuschätzen. „Borderline-Syndrom“ lautet die Diagnose. Realitätsverzerrung ist eines der Symptome. Auch Staatsanwalt Schumann hatte nach dem mehrstündigen Bericht der Sachverständigen seine Zweifel. „Kann es sein, dass das Mädchen zwar sexuell missbraucht wurde, aber nicht von dem Angeklagten und nicht zum vermuteten Zeitpunkt?“, lautete seine Frage. Ja, das könne sein, so die Antwort der Jugendpsychiaterin Claudia Oppermann. Die Wahrnehmung, die Realitätsüberprüfung des Mädchens sei enorm gestört. Die Aussage der zweiten Sachverständigen Ina Franke hatte den faden Beigeschmack eines medizinischen Kleinkriegs. Keine physische Erkrankung läge vor, sondern eine Schädigung des Hirnes hätte die Krankheit verursacht. Sieben Jahre tiefenpsychologische Therapie hätten die Situation des Mädchens noch verschlechtert. Für die Richterin hat der nicht sofort ersichtliche Schnittpunkt der beiden Berichte Ausschlagskraft. „Egal ob organisch bedingte oder psychische Störung: Das Mädchen kommt nie in den Bereich der Aussagefähigkeit“, so die Richterin. Es bestünden Zweifel. Diese würden vor Gericht eben für den Angeklagte sprechen. „Es kann durchaus etwas passiert sein, aber man kann es ihnen nicht beweisen“, so die Richterin zum Angeklagten.

Ganz ungeschoren kommt Steffen K. nicht davon. Es habe nach der Haftentlassung ein ausdrückliches Verbot bestanden, sich Minderjährigen zu nähern. Das hat er offenbar wissentlich nicht beachtet. „Ich hätte die Wohnung verlassen müssen, das war mein Fehler“, erklärt der Angeklagte. Neun Monate Freiheitstrafe ausgesetzt als dreijährige Bewährungszeit sind die Folge.