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Sexualstraftäter wieder im Gefängnis

Gericht hebt Bewährung des mehrfach verurteilten Mannes aus Großenhain auf.

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Von Catharina Karlshaus

Die Akte, die sich Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke kommen lässt, umfasst mehrere Ordner. Was die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gestern Vormittag jedoch sofort gegenüber der Sächsischen Zeitung bestätigen kann: Der bereits mehrfach verurteilte pädophile Sexualstraftäter von Großenhain befindet sich in Haft. Mitte Oktober hätten sich hinter dem 43-Jährigen wieder die Gefängnistüren geschlossen. Dieses Mal die einer sächsischen Anstalt. „Um welche es sich dabei handelt, möchte ich wegen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen nicht sagen“, so die Juristin. Dafür benennt sie den Grund der neuerlichen Inhaftierung: Eine bereits erfolgte Verurteilung wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften vom Juni 2011 – ausgesetzt zur Bewährung – wurde jetzt widerrufen. „Die Gründe dafür liegen unter anderem in der jüngsten Verurteilung durch das Amtsgericht Riesa im Mai dieses Jahres“, sagt Antje Gabriels-Gorsolke.

Mit ihrer Auskunft endet zunächst eine Geschichte, die das Elbland seit dem Sommer in Atem hielt. Denn zur Erinnerung: Ende August hatte das Landratsamt Meißen Schulen und Kindereinrichtungen im Moritzburger Ortsteil Friedewald – der damalige offizielle Wohnort des seit 1990 mehrfach Verurteilten – gewarnt und sensibilisieren wollen. Daraufhin wandte sich seine Schwiegermutter an die Öffentlichkeit. Ihre Tochter, selbst Mutter zweier Kinder, lebe in Großenhain genau mit jenem Mann zusammen. Einer, der sich mehrfach wegen teilweise schweren Missbrauchs von Jungen unter 14 Jahren verantworten musste und deshalb dreimal im Gefängnis gesessen hat, zuletzt bis 2010. „Ich mache mir große Sorgen um meine Enkel“, bekannte damals die Großenhainerin gegenüber der SZ.

Nicht zuletzt deshalb, weil sie erfahren habe, dass die jüngste Verurteilung erst vom 24. Mai 2013 stammte. Der Leiter des Riesaer Amtsgerichtes Herbert Zapf hatte „den schwer einzuschätzenden Mann“ nach der Hauptverhandlung zu acht Monaten Freiheitsentzug, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Entgegen den Anordnungen der bis 2016 geltenden sogenannten Führungsaufsicht hatte der jedoch eine Arbeit als Ersatzfahrer zur Beförderung von Schülern zwischen Großenhain und Priestewitz angenommen. Und war mit der Tochter und dem Sohn seiner Lebensgefährtin ohne ihre Begleitung in einem Freizeitbad. „Ein Umgang mit den Kindern ist ihm zwar nicht generell untersagt worden. Allerdings war es ihm verboten, in mehrstündiger Abwesenheit ihrer Mutter und Kontakte, die in höherem Maße Anreiz zu unerlaubter Annäherung sein könnten“, erklärte Herbert Zapf Anfang September in einem SZ-Gespräch.

Ein Zeitpunkt, zu dem sich die Gemeinde Moritzburg mit einer eigens einberufenen Informationsveranstaltung um Aufklärung bemühte. In gutem Glauben, der verurteilte Täter lebe gewissermaßen unter ihnen – um nur Tage später zu erfahren, dass er sich längst wieder abgemeldet hat. Doch nicht nur das. Während sich nunmehr verschiedene Ämter aus Landkreis und Freistaat in Schweigen hüllten und in dieser Angelegenheit auf Untersuchungen des sächsischen Datenschutzbeauftragten verwiesen, hatte sich schon die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dieses Mal gleich in zwei Bundesländern: Stellte die Führungsaufsichtsstelle in Dresden einen Strafantrag und erwirkte damit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, hob das Oberlandesgericht Nürnberg die Bewährung von 2011 auf. „An diese waren für den Zeitraum von fünf Jahren bestimmte Auflagen geknüpft und eine Überwachung durch einen Bewährungshelfer“, erklärt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke. Durch diese Überwachung habe man Kenntnis von mehreren neuerlichen Straftaten – unter anderem Urkundenfälschung – erlangt und einen Bewährungswiderruf beantragt. Dagegen habe der verurteilte Täter zunächst eine Beschwerde eingelegt. Ohne Erfolg jedoch. „Der Widerruf ist jetzt rechtskräftig, und der Mann befindet sich bis Juni 2014 im Gefängnis. Erst dann kann ein erster Haftprüfungstermin angesetzt werden und es wird entschieden, ob er die volle Strafe bis Oktober 2014 absitzen muss.“ Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden, so Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, laufen indes weiter.