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Sieben Jahre Haft für 73 Messerstiche

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Bautzenerin ist das Urteil gefallen. Das Landgericht schickt den Ehemann des Opfers in den Maßregelvollzug.

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© Danilo Dietrich

Bautzen/Görlitz. Der Angeklagte nimmt das Urteil mit Fassung. Walter M. aus Bautzen ist am Mittwoch vom Landgericht Görlitz des Totschlags an seiner Ehefrau schuldig gesprochen und zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt wurde angeordnet. Das heißt, der 34-Jährige muss noch einmal zur Therapie in einen Maßregelvollzug. Der schwierigen Urteilsfindung war ein langer Prozess mit sieben Verhandlungstagen vorausgegangen. Es mussten zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld des Mannes gehört werden, weil es zur Tat selbst keine Zeugen gibt.

Die Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Theo Dahm sieht es als erwiesen an, dass Walter M. im Herbst vorigen Jahres nach einem Streit in der Wohnung im Bautzener Wohngebiet Gesundbrunnen wie im Wahn auf seine Ehefrau eingestochen hatte. Die 33-Jährige war binnen weniger Minuten an 73 Messerstichen verblutet. Verhängnisvoller Zufall: Walter M. hatte die Tatwaffe, ein Einhandklappmesser mit einer zehn Zentimeter langen und 2,5 Zentimeter breiten Klinge, erst wenige Tage vorher gekauft. Ein Freund aus dem Drogenmilieu, der das Messer loswerden wollte, hatte es ihm angeboten. Walter M. hatte Drogen genommen. An die gesamte Tat kann er sich nach eigenen Aussagen nicht erinnern.

Er habe im Zustand einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit gehandelt und sei deshalb nur vermindert schuldfähig, so die Richter, die mit ihrem Urteil erheblich unter dem möglichen und von Oberstaatsanwältin Kerstin Nowotny in ihrem Plädoyer geforderten Strafmaß von elf Jahren Freiheitsentzug bleiben.

Strafverteidiger Henrik Wilhelm hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Er geht davon aus, dass sein Mandant aufgrund einer erheblichen Bewusstseinsstörung überhaupt nicht schuldfähig ist. Er kündigte nach der Verhandlung Revision an.

Mehrfach vorbestraft

Dieser Sicht widerspricht die Tatsache, dass Walter M. nach der Tat mit seinem zweijährigen Sohn auf dem Arm aus der Wohnung gestürzt kam und einen Nachbarn gebeten hatte, sich um das Kind zu kümmern. Er selbst hatte auch den Notruf der Polizei gewählt. Nach seiner Festnahme hatte er sich erschüttert über seine Tat gezeigt. Walter M. selbst sagte in der Verhandlung in seinem letzten Wort, dass er sich schäme und alles dafür geben würde, die Tat ungeschehen zu machen. Das Urteil und der erneute Maßregelvollzug sind für ihn jetzt eine zweite Chance.

Der 34-Jährige hat von Kindheit und Jugend an Gewalt und Kriminalität erlebt. Er ist unter anderem auch wegen Drogenhandel und Drogenbesitz mehrfach vorbestraft. Weil er selbst drogenabhängig war, hatte er zuletzt eine mehrjährige Haftstrafe mit einer Therapie im Maßregelvollzug Großschweidnitz verbracht und war dort im Dezember 2014 als therapiert und mit guter Sozialprognose entlassen worden. Zurück im alten Bekanntenkreis hatte er wieder begonnen, Crystal zu konsumieren. Das geschah offenbar unbemerkt von der Führungsaufsicht, bei der er sich regelmäßig melden musste. Es habe in einem Jahr auch nur zwei Drogentests gegeben, den letzten vier Monate vor der Tat, die Walter M., auch wenn er alles dafür geben würde, nicht mehr ungeschehen machen kann.

Die Getötete war Mutter dreier Kinder, das jüngste ist ein gemeinsames. Die Kinder leben jetzt in einer Pflegefamilie. (SZ)