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So sehen die Pläne für den Führerscheintausch aus

Hier erklären wir Ihnen, was Sie beachten müssen.

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Symbolfoto
Symbolfoto © dpa

Wann? Bis 19. Januar 2033 müssen alle Motorrad- und Auto-Führerscheine ausgetauscht sein. So will es ein EU-Beschluss.

Wer? Es geht um 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) und weitere 28 Millionen Plastik-Führerscheine in Deutschland, die danach bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Planung sieht vor, dass für ältere Führerscheine (erstellt vor dem 31. Dezember 1998) das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist entscheidet:

• vor 1953: bis 19. Januar 2033

• 1953 bis 1958: bis 19. Januar 2022

• 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023

• 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024

• 1971 oder später: bis 19. Januar 2025.

Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 entscheidet das Ausstellungsjahr über die Frist zum Umtausch:

• 1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026

• 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027

• 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028

• 2008: bis 19. Januar 2029

• 2009: bis 19. Januar 2030

• 2010: bis 19. Januar 2031

• 2011: bis 19. Januar 2032

• 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033.

Warum? Bislang sehen sich die Führerscheine der einzelnen EU-Staaten zwar recht ähnlich. Trotzdem unterscheiden sie sich in vielen Details. Das bringt Nachteile mit sich. Deshalb will die EU einen einheitlichen Führerschein einführen. Er soll fälschungssicherer sein, da die Polizei aller Länder dann ein unechtes Dokument besser erkennen könne. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden.

Wie? Wer den Führerschein umtauschen will, muss dazu seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Außerdem müssen Sie ein biometrisches Passfoto mitbringen.

Sie besitzen noch einen älteren Führerschein (rosa oder grau)? Falls er nicht von der Behörde Ihres jetzigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, müssen Sie von genau dieser ausstellenden Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift vorlegen. Das ist ein Auszug aus dem dortigen Fahrerlaubnisregister. Er enthält Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Wo? Zuständig ist die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes.

Wie teuer? Die Kosten liegen bei etwa 25 Euro. Gültig ist der Führerschein dann für 15 Jahre (für Auto und Motorrad).

Wer seine Umtauschfrist versäumt, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Wer nach der Umtauschfrist weiter mit altem Lkw- oder Bus-Führerschein fährt, begeht sogar eine Straftat.