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Spenden-Affäre: Schatzmeister belastet Alice Weidel

Wegen Wahlkampfspenden aus der Schweiz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die AfD-Fraktionschefin. Aber auch innerparteilich sorgt der Fall für Verwerfungen.

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Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes wegen Wahlkampfspenden aus der Schweiz.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes wegen Wahlkampfspenden aus der Schweiz. © imago/Sammy Minkoff

Berlin. Die Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz sorgt in der AfD für innerparteilichen Zwist. Einem Medienbericht zufolge soll die AfD möglicherweise irreführende Angaben gegenüber der Bundestagsverwaltung gemacht haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wann genau innerhalb der AfD erstmals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Spenden für den Kreisverband von Bundestags-Fraktionschefin Alice Weidel aufgekommen sind.

Die AfD-Bundesgeschäftsstelle hatte in einem Schreiben an die Bundestagsverwaltung vom 20. Dezember 2018 argumentiert, AfD-Kreisschatzmeisterin Brigitte Hinger seien am 21. Januar 2018 "erstmals Zweifel an der Zulässigkeit der Spenden aus der Schweiz" gekommen. Weniger als drei Monate später sei der Großteil der Spenden dann an die Schweizer Pharmafirma zurücküberwiesen worden.

Der AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg, Frank Kral, sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwoch) nun aber, er habe Hinger schon am 14. August 2017 telefonisch über "die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der Schweiz" aufgeklärt und gesagt, "dass diese nur angenommen werden dürfen, wenn sie aus dem Einkommen oder Vermögen eines Deutschen oder EU-Bürgers kommen". Den Inhalt des Briefes der Partei an die Bundestagsverwaltung bezeichnete Kral demnach unter anderem aus diesem Grund als "falsch".

Hinger bestreitet das Telefonat laut FAZ. Sie habe am 14. August "mit Sicherheit nicht" mit Kral "zum Thema Zahlungen aus der Schweiz telefoniert", er habe sie "nie" zu dem Spendenthema angerufen. Kral war im Februar erneut in den Landesvorstand der baden-württembergischen AfD gewählt worden.

Sollte die AfD damit gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, muss die Partei gegebenenfalls einen Betrag in dreifacher Höhe der unzulässigen Spendensumme bezahlen. Falls sie nur gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen haben sollte, wäre das Zweifache der Spendensumme von insgesamt 132.005,52 Euro fällig. 

In beiden Fällen würde die junge Partei damit auf der Liste der höchsten Strafzahlungen den dritten Platz belegen. Seit der Änderung des Parteiengesetzes von 2003 gab es zwei Fälle, in denen noch deutlich mehr bezahlt werden musste. Die FDP musste 2009 wegen rechtswidriger Spenden des damaligen nordrhein-westfälischen FDP-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann rund 3,45 Millionen Euro zahlen. Die CDU wurde 2010 dazu verdonnert, rund 1,2 Millionen Euro an den Bundestag zu zahlen, nachdem herausgekommen war, dass die Partei in Rheinland-Pfalz Fraktionsgelder für den Landtagswahlkampf zweckentfremdet hatte. 

Der Bundestag wird in Sachen AfD-Spenden vermutlich keine Entscheidung treffen, bevor die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Konstanz abgeschlossen sind. Diese ermittelt gegen Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Zuwendungen einzelner Spender von mehr als 10.000 Euro pro Jahr müssen zudem mit dem Namen des Gönners veröffentlicht werden. (dpa)