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Spiegel treten mit zwei Promille

Ein junger Riesaer lässt seinen Frust an mehreren Autos aus. Ein Anwohner sieht das – und langt zu.

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© Symbolfoto: Uwe Soeder

Von Britta Veltzke

Riesa. Jürgen Schmidt* wird vom Lärm geweckt. Es ist ein früher Sonnabendmorgen im September 2015: Das Schlafzimmer von ihm und seiner Freundin geht zur Goethestraße raus – Grölen und ein krachendes Geräusch von unten lassen ihn aufschrecken. „Ich hab dann aus dem Fenster der Stube gesehen, wie junge Kerle in Richtung Puschkin-Platz laufen und die Spiegel der Autos abtreten.“ Ihn packt die Wut. Schon einmal ist ihm das passiert: „Zwei Seitenspiegel hat man mir schon abgetreten“, sagt er verärgert. „300 Euro kostet das jedes Mal.“ Den dritten demolierten Seitenspiegel wollte Jürgen Schmidt nun unter allen Umständen vermeiden. „Die waren schon kurz vor meinem Auto. Ich habe mir dann nur schnell was übergezogen und bin runter.“ Dort angekommen sieht er, wie ein junger Kerl den Spiegel seiner Nachbarin wegtritt, und langt ihm dann eine ins Gesicht. Nur wie?

Mit der flachen Hand, wie es der aufgebrachte Anwohner schildert, oder doch mit der Faust, wie es der 19-jährige Randalierer in Erinnerung hat. Das war nur eine Frage, die das Amtsgericht Riesa am Mittwoch zu klären hatte. Der junge Mann ist inzwischen 20 Jahre alt, der Justiz ist er schon häufiger begegnet. Neben ihm auf der Anklagebank: sein gleichaltriger Cousin. Auch er hat das Amtsgericht schon häufiger von innen gesehen. Ihm wird vorgeworfen, an besagtem Morgen Polizisten beleidigt zu haben.

Bei den abgetretenen Spiegeln ist es nicht geblieben: Nachdem sich der Spiegel-Treter von Jürgen Schmidt eine gefangen hat, kommt es zu einer Rangelei. Der heute 43-Jährige stolpert und fällt mit dem Ellbogen auf einen Gulli. Er zieht sich Prellungen zu und verletzt sich außerdem am Knie: Der Meniskus wird beschädigt. Einer Operation steht er noch bevor.

Aufgeheizte Stimmung

Der Zufall will es, dass an dem Morgen gerade eine Streife in der Nähe ist. Der Riesaer Beamte ist im hinteren Teil der Goethestraße unterwegs. Passanten hätten ihn in Richtung Puschkin-Platz geschickt. Er habe Verstärkung angefordert und sei dann dorthin gefahren. Vor Ort angekommen, seien er und seine Kollegen beschimpft worden, erzählt der Polizist. Worte wie Wichser seien gefallen. „Die Gruppe war einfach nicht zu beruhigen. Also haben wir zusätzlich noch Verstärkung aus Großenhain angefordert.“ Die Stimmung sei aufgeheizt gewesen.

Ein weiteres Mitglied der nächtlichen Gang sagt hingegen als Zeuge aus, alles sei ruhig geblieben, „normal halt“. Er habe ohnehin nicht viel von dem Geschehen mitbekommen, da er sich um seinen großen Bruder kümmerte. „Er musste sich übergeben.“ Das Einzige, woran sich der 17-Jährige eigentümlicherweise ganz genau erinnern kann, ist, dass der Anwohner seinen Freund „mit der Faust“ – und nicht mit der flachen Hand – ins Gesicht schlug.

Ein Alkoholtest der beiden Cousins ergab an dem Morgen zwei Promille. „Also ich treffe mit weniger Alkohol im Blut nicht mal mehr das Schlüsselloch“, sagt die Staatsanwältin. Sie will wissen, ob der junge Mann, der die abgetretenen Spiegel inzwischen gestanden hat, ein Alkoholproblem habe. Das weißt der 20-Jährige entschieden zurück. Er trinke nur, wenn er Probleme habe. „Vor der Tat hatte ich Stress mit meiner Freundin“, sagt er. Wegen der Pöbeleien verbringen die Cousins den restlichen Morgen in der Ausnüchterungszelle.

Amtsgerichtsdirektor Herbert Zapf hatte schließlich sein Urteil zu fällen – und das, obwohl er gehofft hatte, die beiden nicht mehr zu treffen, zumindest nicht auf der Anklagebank. Für die Sachbeschädigung erhält der Spiegel-Treter sieben Monate auf Bewährung. Zudem muss er 1000 Euro zahlen. Sein Cousin bekommt für die Beleidigungen drei Monate einen Betreuer und muss 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Trotz ihrer 20 Jahre werden sie nach Jugendstrafrecht verurteilt. Denn an ihrer Reife hat das Gericht echte Zweifel.

*Name von der Redaktion geändert.